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ESTV-Services im ePortal

Hier finden Sie Links und Erläuterungen zu allen Onlineservices der ESTV im ePortal. Erfahren Sie, wie Sie sich im ePortal registrieren.

Die MWST abrechnen, die Verrechnungssteuer abrechnen und rückfordern oder der Austausch von Steuerdaten im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs: Diese und weitere Dienstleistungen finden Sie online auf dem ePortal der Bundesverwaltung. So registrieren Sie sich im ePortal.

Wählen Sie AGOV als neue Login-Methode. Hilfe finden sie unter help.eiam.swiss. Wenn Sie bereits über ein CH-Login verfügen, verknüpfen Sie AGOV ganz einfach mit Ihrem bestehenden Konto.

Abschaltung MWST-Abrechnung easy

Die ESTV setzt bei ihren Services im ePortal zukünftige Sicherheitsanforderungen um und bietet daher «MWST-Abrechnung easy» ab Mai 2026 nicht mehr an. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die MWST-Abrechnung ausschliesslich über den Service «MWST-Abrechnung pro». Der Service «MWST-Abrechnung pro» bleibt uneingeschränkt bestehen.

Nutzen Sie die praktischen Funktionen von «MWST-Abrechnung pro» schon heute und registrieren Sie sich einmalig mit AGOV im ePortal-Service «myESTV».

AGOV ist das neue Behörden-Login der Schweiz und löst schrittweise das alte CH-Login ab. Ab dem 31. Oktober 2026 wird das Registrieren und Anmelden über AGOV Pflicht und die CH-Login Option wird Ende 2027 abgeschaltet.

Die ESTV-Services im ePortal

Auf der Startseite des ePortals finden Sie die Services als «Kacheln». Sie sind mit dem Namen des Services und dem zuständigen Bundesamt gekennzeichnet. Erfahren Sie hier mehr über die Onlineservices der ESTV.

myESTV

Verwalten Sie alle Berechtigungen für Ihre Unternehmen und Services in myESTV, ausser für «VST Deutschland», «AIA» und «CbCR». Auch Vollmachten können Sie hier erteilen.

myESTV

MWST anmelden

Klären Sie ab, ob Ihr Unternehmen MWST-pflichtig ist und melden Sie sich für die MWST an. Mehr zur MWST-Pflicht.

MWST anmelden

MWST abrechnen

Es stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, wie Sie eine Abrechnung einreichen

MWST abrechnen

MWST-Bescheinigungen

Fordern Sie mit «MWST-Bescheinigungen» eine MWST-Unternehmens- oder Eintragungsbescheinigung an.

MWST-Bescheinigungen anfordern

Die MWST-Unternehmensbescheinigung wird im Ausland als Nachweis im Vergütungsverfahren für die Rückforderung ausländischer Mehrwertsteuer und für die Anmeldung der Steuerpflicht benötigt. Die MWST-Eintragungsbescheinigung wird als Nachweis bezüglich Eintragung im Schweizerischen MWST-Register verwendet. Mehr zu MWST-Bescheinigungen.

Verrechnungssteuer Schweiz

Wickeln Sie die Verrechnungssteuer online ab.

Sie können die Verrechnungssteuer abrechnen (Formular 102 / 103 / 110) oder Sie können sie rückerstatten lassen (Formular 21 / 25). Der Service ermöglicht Ihnen, die pendenten oder abgeschlossenen Geschäfte nachzuverfolgen.

Verrechnungssteuer rückerstatten (Deutschland)

Sie sind in Deutschland ansässig und möchten die schweizerische Verrechnungssteuer rückerstatten lassen? Dann beantragen Sie die Rückerstattung der Verrechnungssteuer online (Formular F85 für Deutschland).

Die Berechtigungen verwalten Sie direkt in diesem Service und nicht via myESTV.

Stempelabgabe

Wickeln Sie die Stempelabgabe online ab.

Sie können die Stempelabgabe abrechnen (Formular 9 / 9 FL) oder sich als Effektenhändler registrieren. Der Service ermöglicht Ihnen, die pendenten oder abgeschlossenen Geschäfte nachzuverfolgen.

Unternehmensabgabe Radio und TV

Wickeln Sie die Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen online ab.

Der Service beinhaltet neben der Abrechnung auch die Möglichkeit, Abgabegruppen oder Zusammenschlüsse autonomer Dienststellen zu bilden und zu verwalten. Oder stellen Sie einen Antrag auf Rückerstattung der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen.

Steuerrechner

Vergleichen oder berechnen Sie Ihre Steuern mit dem Online-Steuerrechner der ESTV oder generieren Sie historische Steuerbelastungsstatistiken und kantonale Steuerdaten. Mehr zu Steuerrechner.

Steuern berechnen

Automatischer Informationsaustausch AIA

Banken, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften übermitteln im Service AIA (Automatischer Informationsaustausch) Informationen zu Kapitaleinkommensarten und Saldi von Kundenkonti, sofern die Kundschaft im Ausland steuerlich ansässig ist. Die ESTV leitet sie den Steuerbehörden im Ausland weiter. Die Berechtigungen verwalten Sie direkt in diesem Service und nicht via myESTV. Mehr zu AIA.

AIA

Country by Country Reporting CbCR

Multinationale Unternehmen übermitteln im Service CbCR (Country by Country Reporting) ihren Bericht über die weltweite Verteilung der Umsätze, der bezahlten Steuern, weitere Kennzahlen nach Ländern und Angaben über sämtliche Rechtsträger. Der Bericht ist spätestens zwölf Monate nach Ende der Berichtssteuerperiode an die ESTV zu übermitteln. Der CbC-Bericht muss den Anforderungen der technischen Wegleitung entsprechen und erfordert das XML-Format. Die Berechtigungen verwalten Sie direkt in diesem Service und nicht via myESTV. Mehr zu CbCR.

CbCR

Spontanter Informationsaustausch SIA

Um Zugriff auf die Fachanwendung SIA und den entsprechenden Steuerpflichtigen zu erhalten, muss als erstes ein persönliches Konto auf dem ePortal (inkl. 2 Faktoren Authentisierung; vgl. Link) erstellt werden. Danach kann auf dem ePortal ein Einladungscode (Link) eingelöst werden, welcher Zugriff auf die Fachanwendung SIA und den entsprechenden Steuerpflichtigen gewährt. Die Kachel «SIA» im ePortal wird erst sichtbar, wenn mindestens ein Einladungscode erfolgreich eingelöst wurde.

Wie registriere ich mich im ePortal?

  • Klicken Sie auf ePortal und melden Sie sich an.
  • Wählen Sie zwischen einem Gastlogin, AGOV (help.eiam.swiss) oder einem CH-Login. Auf den Service-Kacheln wird angezeigt, welche Form der Anmeldung benötigt wird.
  • Gehen Sie zu «myESTV», registrieren Sie Ihr Unternehmen und wählen Sie aus, welche ESTV-Services Sie nutzen möchten.
  • Per Post erhalten Sie einen Registrierungscode an die Sitzadresse des Unternehmens.
  • Geben Sie den Registrierungscode in «myESTV» ein. Sie sind anschliessend für dieses Unternehmen berechtigt.
  • Falls bereits ein Administrator für dieses Unternehmen eingetragen ist, kann er Ihnen einen Einladungscode erstellen (Dokumentation ePortal), den Sie im ePortal einlösen können. In diesem Fall ist die Registrierung in myESTV nicht nötig.

Mehr dazu erfahren Sie im ePortal in der Benutzerdokumentation. Sie finden sie auch oben rechts auf der Einstiegsseite im ePortal unter dem Fragezeichen.