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Für den Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) sammeln Banken, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Informationen zu Kapitaleinkommensarten und Saldi von Kundenkonti, sofern die Kundschaft im Ausland steuerlich ansässig ist. Die Informationen werden der Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV via ePortal übermittelt. Die ESTV leitet sie den Steuerbehörden im Ausland weiter.
Häufige Anliegen zum Automatischen Informationsaustausch
Was ist AIA?
Am 15. Juli 2014 hat der Rat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den neuen globalen Standard für den internationalen Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Standard) verabschiedet. Bisher haben sich mehr als 100 Staaten, darunter alle wichtigen Finanzzentren, zur Übernahme dieses Standards bekannt, auch die Schweiz.
Der AIA-Standard sieht vor, dass gewisse Banken, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Finanzinformationen ihrer Kundinnen und Kunden sammeln, sofern diese im Ausland steuerlich ansässig sind. Diese Informationen umfassen alle Kapitaleinkommensarten und den Saldo des Kontos.
Die Informationen werden der Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV übermittelt, welche die Daten an die für die Kundin oder den Kunden zuständige Steuerbehörde im Ausland weiterleitet. Diese Transparenz soll vermeiden, dass Steuersubstrat im Ausland vor dem Fiskus versteckt werden kann.
Verantwortlich für die Koordination und die strategische Führung in internationalen Finanz- und Steuerfragen ist das Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen SIF. Die Liste aller Partnerstaaten, mit denen die Schweiz ein AIA-Abkommen abgeschlossen hat, ist daher auf der Website des SIF veröffentlicht. Die ESTV ist zuständig für den Vollzug des AIA.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des AIA in der Schweiz sind am 1. Januar 2017 in Kraft getreten, so dass ab 2017 Daten gesammelt werden müssen und 2018 ein erster Datenaustausch erfolgt.
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Letzte Änderung 27.03.2024