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Für den Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) sammeln Banken, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Informationen zu Kapitaleinkommensarten und Saldi von Kundenkonti, sofern die Kundschaft im Ausland steuerlich ansässig ist. Die Informationen werden der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV via ePortal übermittelt. Die ESTV leitet sie den Steuerbehörden im Ausland weiter.
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Fragen und Antworten zum Automatischen Informationsaustausch
Am 15. Juli 2014 hat der Rat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den neuen globalen Standard für den internationalen Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Standard) verabschiedet. Bisher haben sich mehr als 100 Staaten, darunter alle wichtigen Finanzzentren, zur Übernahme dieses Standards bekannt, auch die Schweiz.
Ziel des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) ist es, die Steuertransparenz zu erhöhen und die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verhindern.
Automatischer Informationsaustausch (PDF, 583 kB, 11.12.2023)(Ausgabe September 2023)
Der AIA-Standard sieht vor, dass gewisse Banken, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Finanzinformationen ihrer Kundinnen und Kunden sammeln, sofern diese im Ausland steuerlich ansässig sind. Diese Informationen umfassen alle Kapitaleinkommensarten und den Saldo des Kontos.
Die Informationen werden der Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV übermittelt, welche die Daten an die für die Kundin oder den Kunden zuständige Steuerbehörde im Ausland weiterleitet. Diese Transparenz soll vermeiden, dass Steuersubstrat im Ausland vor dem Fiskus versteckt werden kann.
Verantwortlich für die Koordination und die strategische Führung in internationalen Finanz- und Steuerfragen ist das Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen SIF. Die Liste aller Partnerstaaten, mit denen die Schweiz ein AIA-Abkommen abgeschlossen hat, ist daher auf der Website des SIF veröffentlicht. Die ESTV ist zuständig für den Vollzug des AIA.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des AIA in der Schweiz sind am 1. Januar 2017 in Kraft getreten, so dass ab 2017 Daten gesammelt werden müssen und 2018 ein erster Datenaustausch erfolgt.
Informationen über meldepflichtige Konten gemäss Gemeinsamem Meldestandard (GMS):
- Identifikationsinformationen
- Kontoinformationen
- Finanzinformationen
Weiterführende Details: Abschnitt 2, Absatz 2 MCAA [SR 0.653.1]; Ziffer 1.3.2 der Wegleitung der ESTV (PDF, 2 MB, 23.10.2023).
In beide Richtungen. Grundsätzlich schliesst die Schweiz nur Abkommen ab, die einen reziproken Austausch vorsehen (Ausnahme: Länder, die auf den Erhalt von Daten verzichtet haben). Die Liste der Staaten, mit denen die Schweiz ein Abkommen über die Einführung des AIA abgeschlossen hat, ist auf der Webseite des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) verfügbar.
Die ausgetauschten Informationen dürfen ausschliesslich für Steuerzwecke verwendet werden (vgl. Art. 22 Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen [SR 0.652.1]).
Zu liefernde Informationen: vgl. 2. Frage.
Die schweizerischen Finanzinstitute übermitteln die Informationen innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres an die ESTV (vgl. Art. 15 Abs. 1 AIAG [SR 653.1]). Die ESTV und die zuständigen Behörden der Partnerstaaten müssen die Informationen innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, auf das sie sich beziehen, austauschen (vgl. Abschnitt 3 Abs. 3 MCAA [SR 0.653.1 - Multilaterale Vereinbarung vom 29. Oktober 2014]).
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Letzte Änderung 28.11.2024