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Gesetzliche Grundlagen und Publikationen AIA

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Automatischen Informationsaustausch:

Überblick ─ Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Ziel des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) ist es, die Steuertransparenz zu erhöhen und die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verhindern.

Steueridentifikationsnummer AIA

Die Identifizierungsinformationen umfassen Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en), Geburtsdatum, gegebenenfalls Geburtsort und Steueridentifikationsnummer(n).

Individueller Rechtsschutz beim AIA

im Bereich Datenübermittlung

Informationsaustausch mit 101 Staaten zu rund 3,4 Millionen Finanzkonten

Die ESTV hat mit 101 Staaten Informationen über Finanzkonten ausgetauscht.

Formulare AIA

Auf dieser Seite sind die Formulare betreffend Antrag auf Befreiung/Erstattung der ausländischen Quellensteuer publiziert.

Gesetzliche Grundlagen

Im Hinblick auf die Einführung des AIA-Standards hat die Bundesversammlung am 18. Dezember 2015 das multilaterale Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) sowie die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) zusammen mit dem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) verabschiedet. Die Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV), die die Ausführungsbestimmungen des AIAG enthält, wurde am 23. November 2016 vom Bundesrat verabschiedet. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen für den AIA geschaffen, die per 1. Januar 2017 in Kraft getreten sind.

Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) (SR 0.652.1)

Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (SR 0.653.1)

Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen vom 18. Dezember 2015 (AIAG) (SR 653.1)

Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen vom 23. November 2016 (AIAV) (SR 653.11)

Die aktuelle Liste aller Partnerstaaten, mit denen die Schweiz ein AIA-Abkommen abgeschlossen hat, ist auf der Website des SIF veröffentlicht.

Wegleitungen

Die vorliegende Wegleitung beschreibt und konkretisiert die Pflichten, die sich bei den schweizerischen Finanzinstituten und anderen Beteiligten wie z. B. der ESTV aus den schweizerischen Rechtsgrundlagen zur Umsetzung des AIA-Standards ergeben.

Weiterführende Präzisierungen finden sich in den vom AIA-Qualifikationsgremium behandelten Fragen und Antworten.

Die technische Wegleitung beschreibt und konkretisiert die Anforderungen, welche die schweizerischen Finanzinstitute bei der Datenübermittlung beachten müssen.

Weitere Dokumente

Überblick ─ Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Steueridentifikationsnummer beim Automatischen Informationsaustausch

Individueller Rechtsschutz beim automatischen Informationsaustausch

Formulare AIA

Kontakt

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Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
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