Kryptowährungen – Besteuerung

Das vorliegende Arbeitspapier gibt Auskunft über die verschiedenen Kryptowährungen und deren Besteuerung auf Bundesebene. Kryptowährungen unterliegen auf Bundesebene der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben.

Kryptowährungen und Initial Coin/Token Offerings (ICOs/ITOs) als Gegenstand der Vermögens-, Einkommens- und Gewinnsteuer, der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben

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Letzte Änderung 02.10.2024

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