Pauschalabzüge für Berufskosten
Die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2022 erfahren keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.
Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen
Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich keine Anpassungen. Damit gelten für das Steuerjahr 2022 weiterhin die Merkblätter N1/2007 für Selbständigerwerbende, N2/2007 für Arbeitnehmende und NL1/2007 für die Land- und Forstwirtschaft (vgl. Beilagen zum Rundschreiben über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression im Praenumerando-System /Anpassung der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge ab 1. Januar 2007 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 5. Oktober 2006).