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Wehrpflichtersatzabgabe (WPE)

Hier finden Sie alles zur Wehrpflichtersatzabgabe (WPE), von Abgabepflicht, Abgabedauer und Ermässigung über Kontakte zu kantonalen Wehrpflichtersatzabgabestellen bis hin zum Fremdwährungskurs für die Berechnung der Abgabe.
 
Die Wehrpflichtersatzabgabe wird unter Aufsicht des Bundes von den Kantonen erhoben. Zuständig für Veranlagung und Bezug ist die Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe des Kantons, in dem der Ersatzpflichtige am 31. Dezember des Ersatzjahres militärisch oder zivildienstlich angemeldet ist oder wohnt.

Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen

Erklärungen zu Voraussetzung, Bedingung, Ausgestaltung, Vorgehen

Bestätigung der Militärdienstwilligkeit

Formular "Bestätigung der Militärdienstwilligkeit"

Gesetzliche Grundlagen der Wehrpflichtersatzabgabe

Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen zur schweizerischen Wehrpflichtersatzabgabe

Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe

Hier finden Sie die Kontakte der Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe

Jahresmittelkurse

Kurse zum Umrechnen der in ausländischer Währung erzielten Einkünfte für die Veranlagung der Ersatzabgabe

Wehrpflichtersatzabgabe erklärt

Wehrpflichtersatzabgabe kurz erklärt

Weisungen der ESTV zur WPE

Geschützter Bereich für die kantonalen Wehrpflichtersatzabgabestellen

Mitteilungen

Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen und Informationen der ESTV.

Fragen und Antworten zur Wehrpflichtersatzabgabe

News

15. April 2026

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. April die Botschaft zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen verabschiedet. Damit setzt er eine Motion des Parlaments um, die eine Fortführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3,8 Prozent fordert. Der Bundesrat verzichtet darauf, dem Parlament einen Antrag auf Zustimmung zu stellen.

14. April 2026

Steuerpolitische Vorstösse und Initiativen

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die steuerpolitischen Vorstösse und Initiativen aktualisiert.

14. April 2026

Neues ESTV-Portal

Ab dem 11. Mai bündelt das ESTV-Portal zahlreiche Onlineservices der ESTV in einer gemeinsamen Übersicht. Das ESTV-Portal verbindet Berechtigungen und Services aus dem ePortal an einem zentralen Ort. Schritt für Schritt überführt die ESTV die Onlineservices ins neue ESTV‑Portal.

Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

+41 58 462 74 53

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Wehrpflichtersatzabgabe WPE
Eigerstrasse 65
3003 Bern