zur Umrechnung der in ausländischer Währung erzielten Einkünfte gemäss Artikel 20 WPEV für die Veranlagung der Ersatzabgabe.
zur Umrechnung der in ausländischer Währung erzielten Einkünfte gemäss Artikel 20 WPEV für die Veranlagung der Ersatzabgabe.
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Wehrpflichtersatzabgabe WPE
Eigerstrasse 65
3003 Bern
Letzte Änderung 03.10.2024