Für den AIA übermittelt die ESTV den ausländischen Steuerbehörden Informationen zu Kapitaleinkommensarten und Saldi von Kundenkonti von Personen, die im Ausland steuerlich ansässig sind.
Beim CbCR tauscht die ESTV mit ausländischen Steuerbehörden länderbezogener Berichte multinationaler Unternehmen aus. Sie beinhalten Umsätze, Steuern und Kennzahlen sowie Angaben zu sämtlichen Rechtsträgern.
Die Amts- und Rechtshilfe dient dem internationalen Austausch von Informationen zwischen Steuerbehörden und umfasst die Amtshilfe gemäss Doppelbesteuerungsabkommen DBA, den Spontanen Informationsaustausch SIA und die Steueramtshilfe gemäss FATCA.
Die Quellensteuer mit abgeltender Wirkung (Abgeltungssteuer) wird mit einem pauschalen Satz an der Quelle erhoben und an die Steuerbehörde des Partnerstaates überwiesen.