Für den AIA übermittelt die ESTV den ausländischen Steuerbehörden Informationen zu Kapitaleinkommensarten und Saldi von Kundenkonti von Personen, die im Ausland steuerlich ansässig sind.
Beim CbCR tauscht die ESTV mit ausländischen Steuerbehörden länderbezogener Berichte multinationaler Unternehmen aus. Sie beinhalten Umsätze, Steuern und Kennzahlen sowie Angaben zu sämtlichen Rechtsträgern.
Die Amtshilfe dient dem internationalen Austausch von Informationen zwischen Steuerbehörden. Die Amtshilfe umfasst den Informationsaustausch gemäss Doppelbesteuerungsabkommen DBA, den Spontanen Informationsaustausch SIA und die Steueramtshilfe gemäss FATCA. Die Rechtshilfe basiert auf internationalen Verträgen und dient dem Informationsaustausch innerhalb von Strafverfahren.
Verrechnungspreise sind die Preise und sonstigen Bedingungen, die bei grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen Unternehmen angewandt werden, die rechtlich unabhängig sind, aber demselben Konzern angehören. Verrechnungspreise müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, wonach Transaktionen zwischen diesen Unternehmen denselben Bedingungen folgen sollten, die auch zwischen unabhängigen Unternehmen vereinbart würden.
Auf dieser Seite sind die Formulare publiziert, die im Rahmen des Bundesgesetzes über die internationale Quellenbesteuerung (IQG) vom 15. Juni 2016 zu verwenden sind.