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Automatischer Informationsaustausch AIA

Hier finden Sie alles zum Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA): Gesetzliche Grundlagen, den AIA-Online Service oder die Anleitung zur AIA-Datenübermittlung.
Für den AIA sammeln Banken, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Informationen zu Kapitaleinkommensarten und Saldi von Kundenkonti, sofern die Kundschaft im Ausland steuerlich ansässig ist.
Die Informationen werden der ESTV via ePortal übermittelt. Die ESTV leitet sie den Steuerbehörden im Ausland weiter.

Gesetzliche Grundlagen und Publikationen AIA

Erläuterungen, Wegleitungen, Formulare zum Download

AIA-Qualifikationsgremium

Aufgaben und Zusammensetzung

AIA - Onlineservice

AIA-Login erstellen

Für den AIA registrieren

Anleitung Registrierung

AIA-Datenübermittlung

Benutzeranleitung

Steueridentifikationsnummer AIA

Die Identifizierungsinformationen umfassen Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en), Geburtsdatum, gegebenenfalls Geburtsort und Steueridentifikationsnummer(n).

Individueller Rechtsschutz beim AIA

im Bereich Datenübermittlung

AIA und Selbstanzeige

Die Beurteilung, ob eine Selbstanzeige die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, obliegt der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung.

News

7. September 2026

Kurslisten (ICTax)

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Kurslisten sowie die Listen Gratisaktien 2024, 2025 und 2026 aktualisiert.

4. September 2026

Überarbeitete technische Wegleitung Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat die technische Wegleitung zum Gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandard für Informationen über Finanzkonten («GMS» oder «CRS») aktualisiert, um die neuen Meldeanforderungen aufgrund der Revision des CRS, die in der Schweiz seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist, zu berücksichtigen. Die neue Version präzisiert insbesondere die technischen Anforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung des CRS XML-Schemas 3.0 der OECD. Das CRS XML-Schema 3.0 ist ab dem 1. Januar 2027 zu verwenden.

27. August 2026

Steuerentlastungen für Jordanien

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat die Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens (Ausmass der Entlastungen) betreffend Jordanien publiziert.

Fragen und Antworten zum Automatischen Informationsaustausch

Kontakt

Kontaktformular

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Team AIA
Eigerstrasse 65
3003 Bern