Automatischer Informationsaustausch AIA
Hier finden Sie alles zum Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA): Gesetzliche Grundlagen, den AIA-Online Service oder die Anleitung zur AIA-Datenübermittlung.
Für den AIA sammeln Banken, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Informationen zu Kapitaleinkommensarten und Saldi von Kundenkonti, sofern die Kundschaft im Ausland steuerlich ansässig ist.
Die Informationen werden der ESTV via ePortal übermittelt. Die ESTV leitet sie den Steuerbehörden im Ausland weiter.
Gesetzliche Grundlagen und Publikationen AIA
Erläuterungen, Wegleitungen, Formulare zum Download
AIA-Qualifikationsgremium
Aufgaben und Zusammensetzung
AIA - Onlineservice
AIA-Login erstellen
Für den AIA registrieren
Anleitung Registrierung
AIA-Datenübermittlung
Benutzeranleitung
Steueridentifikationsnummer AIA
Die Identifizierungsinformationen umfassen Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en), Geburtsdatum, gegebenenfalls Geburtsort und Steueridentifikationsnummer(n).
Individueller Rechtsschutz beim AIA
im Bereich Datenübermittlung
AIA und Selbstanzeige
Die Beurteilung, ob eine Selbstanzeige die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, obliegt der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung.
News
Aktualisierung der Dossiers Steuerinformationen «Vermögenssteuer natürlicher Personen»
Der Artikel «Vermögenssteuer natürlicher Personen» aus dem Dossier Steuerinformationen ist aktualisiert worden. Der Text gibt einen Überblick über die Veranlagung und Erhebung der Vermögenssteuer in den Kantonen.
Rundschreiben «Ausgleich der Folgen der kalten Progression sowie Zinssätze bei der direkten Bundessteuer für das Jahr 2027»
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Rundschreiben «Ausgleich der Folgen der kalten Progression sowie Zinssätze bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2027» publiziert. Seit dem letzten Ausgleich der kalten Progression beträgt die Teuerung 0,47 Prozent. Der Ausgleich der kalten Progression führt zu Anpassungen bei allen Tarifstufen. Die Anpassung gilt ab dem Steuerjahr 2027. Die Zinssätze bei der direkten Bundessteuer bleiben für das Steuerjahr 2027 unverändert: Verzugs- und Rückerstattungszins 4,0 Prozent, Vergütungszins für Vorauszahlungen 0,0 Prozent.
Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2024
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht die jährliche Mehrwertsteuerstatistik (MWST) für das Jahr 2024. Diese enthält die wichtigsten Ergebnisse zu den mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, zum Umsatz und zum Steuerertrag. Im Sinne der Effizienz und zur Erleichterung der Weiterverwendung der Daten wird die MWST-Statistik 2024 nun ausschliesslich als Excel-Datei zur Verfügung gestellt. Die Daten können auf der Website der ESTV eingesehen und heruntergeladen werden.
Fragen und Antworten zum Automatischen Informationsaustausch
Kontakt
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Team AIA
Eigerstrasse 65
3003 Bern
