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Automatischer Informationsaustausch AIA

Hier finden Sie alles zum Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA): Gesetzliche Grundlagen, den AIA-Online Service oder die Anleitung zur AIA-Datenübermittlung.
Für den AIA sammeln Banken, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Informationen zu Kapitaleinkommensarten und Saldi von Kundenkonti, sofern die Kundschaft im Ausland steuerlich ansässig ist.
Die Informationen werden der ESTV via ePortal übermittelt. Die ESTV leitet sie den Steuerbehörden im Ausland weiter.

Gesetzliche Grundlagen und Publikationen AIA

Erläuterungen, Wegleitungen, Formulare zum Download

AIA-Qualifikationsgremium

Aufgaben und Zusammensetzung

AIA - Onlineservice

AIA-Login erstellen

Für den AIA registrieren

Anleitung Registrierung

AIA-Datenübermittlung

Benutzeranleitung

Steueridentifikationsnummer AIA

Die Identifizierungsinformationen umfassen Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en), Geburtsdatum, gegebenenfalls Geburtsort und Steueridentifikationsnummer(n).

Individueller Rechtsschutz beim AIA

im Bereich Datenübermittlung

AIA und Selbstanzeige

Die Beurteilung, ob eine Selbstanzeige die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, obliegt der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung.

News

23. März 2026

Kurslisten (ICTax)

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Kurslisten sowie die Listen Gratisaktien 2025 aktualisiert.

19. März 2026

Bescheinigung des Arbeitgebers für in Frankreich ansässige Arbeitnehmer

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat die Bescheinigung des Arbeitgebers für in Frankreich ansässige Arbeitnehmer gemäss Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz/Frankreich, die Artikel 17 und Artikel 28ter des Abkommens unterliegen samt dazugehörigen Erläuterungen publiziert. Die Bescheinigung ist für die Übermittlung an die kantonale Steuerbehörde zwecks automatischen Informationsaustausch für die Daten an Frankreich bestimmt. Diese Bescheinigung ist von allen Schuldnern der steuerbaren Leistung, insbesondere Arbeitgeber und Versicherungen, einzureichen, und zwar jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres für die vorangegangene Steuerperiode. Die erstmalige Einreichung erfolgt Anfang 2027 für die Steuerperiode 2026.

19. März 2026

GloBE Information Return (GIR)

Die Applikation GloBE Information Return (GIR) ist im e-Portal des Bundes verfügbar. Die GIR-Applikation ermöglicht es den Unternehmen, sich für GIR-Zwecke bei der ESTV zu registrieren und die GIR einzureichen.

Fragen und Antworten zum Automatischen Informationsaustausch

Kontakt

Kontaktformular

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Team AIA
Eigerstrasse 65
3003 Bern