Automatischer Informationsaustausch AIA
Hier finden Sie alles zum Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA): Gesetzliche Grundlagen, den AIA-Online Service oder die Anleitung zur AIA-Datenübermittlung.
Für den AIA sammeln Banken, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Informationen zu Kapitaleinkommensarten und Saldi von Kundenkonti, sofern die Kundschaft im Ausland steuerlich ansässig ist.
Die Informationen werden der ESTV via ePortal übermittelt. Die ESTV leitet sie den Steuerbehörden im Ausland weiter.
Gesetzliche Grundlagen und Publikationen AIA
Erläuterungen, Wegleitungen, Formulare zum Download
AIA-Qualifikationsgremium
Aufgaben und Zusammensetzung
AIA - Onlineservice
AIA-Login erstellen
Für den AIA registrieren
Anleitung Registrierung
AIA-Datenübermittlung
Benutzeranleitung
Steueridentifikationsnummer AIA
Die Identifizierungsinformationen umfassen Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en), Geburtsdatum, gegebenenfalls Geburtsort und Steueridentifikationsnummer(n).
Individueller Rechtsschutz beim AIA
im Bereich Datenübermittlung
AIA und Selbstanzeige
Die Beurteilung, ob eine Selbstanzeige die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, obliegt der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung.
News
MWST: Publikationen zum Mehrwertsteuergesetz MWSTG
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die MWST-Praxis zu diesen Themen angepasst: Zusammenschluss zum energierechtlichen Eigenverbrauch (ZEV), Pflanzenschutzmittel und Aktivmitgliederbeiträge.
Aktualisiertes Kreisschreiben zum Abzug von Krankheits- und Unfallkosten sowie von behinderungsbedingten Kosten
Das Kreisschreiben 11a ersetzt das Kreisschreiben 11 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 31. August 2005. Darin werden die Krankheits- und Unfallkosten sowie die behinderungsbedingten Kosten beschrieben, welche für die Zwecke der direkten Bundessteuer zum Abzug berechtigen. Im Rahmen der Aktualisierung wurden insbesondere die Gewährung von Pauschalen überarbeitet. Zudem wurde das Kreisschreiben an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts angepasst.
Abschaltung «MWST-Abrechnung easy»
Die ESTV hat die wichtigsten Onlineservices ins neue ESTV-Portal überführt. Aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen kann «MWST-Abrechnung easy» nicht mehr genutzt werden. Bisherige Nutzerinnen und Nutzer von «MWST-Abrechnung easy» müssen deshalb jetzt auf «MWST-Abrechnung pro» wechseln. Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch den Registrierungsprozess.
Fragen und Antworten zum Automatischen Informationsaustausch
Kontakt
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Team AIA
Eigerstrasse 65
3003 Bern
