Zum Hauptinhalt springen

Sicherheitswarnung

Achtung ─ Phishing-Versuch!

Aktualisiert am 22. Sept. 2026

Derzeit werden mehrere betrügerische E-Mails versendet, die vorgeben, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu stammen. Wir möchten Sie daran erinnern, dass die offiziellen E-Mail-Adressen der Eidgenössischen Steuerverwaltung immer auf @admin.ch oder auf eine Subdomain von @***.admin.ch enden. Zu den identifizierten betrügerischen Adressen gehören insbesondere Adressen mit @miumg.edu.gt sowie *kundenportal@hilfe-kundendienst.ch. Diese Liste ist jedoch nicht vollständig. Bitte ignorieren Sie diese Nachrichten, klicken Sie nicht auf eventuelle Links und öffnen Sie keine Anhänge. Vielen Dank für Ihre Wachsamkeit.

Automatischer Informationsaustausch AIA

Hier finden Sie alles zum Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA): Gesetzliche Grundlagen, den AIA-Online Service oder die Anleitung zur AIA-Datenübermittlung.
Für den AIA sammeln Banken, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Informationen zu Kapitaleinkommensarten und Saldi von Kundenkonti, sofern die Kundschaft im Ausland steuerlich ansässig ist.
Die Informationen werden der ESTV via ePortal übermittelt. Die ESTV leitet sie den Steuerbehörden im Ausland weiter.

Gesetzliche Grundlagen und Publikationen AIA

Erläuterungen, Wegleitungen, Formulare zum Download

AIA-Qualifikationsgremium

Aufgaben und Zusammensetzung

AIA - Onlineservice

AIA-Login erstellen

Für den AIA registrieren

Anleitung Registrierung

AIA-Datenübermittlung

Benutzeranleitung

Steueridentifikationsnummer AIA

Die Identifizierungsinformationen umfassen Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en), Geburtsdatum, gegebenenfalls Geburtsort und Steueridentifikationsnummer(n).

Individueller Rechtsschutz beim AIA

im Bereich Datenübermittlung

AIA und Selbstanzeige

Die Beurteilung, ob eine Selbstanzeige die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, obliegt der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung.

News

20. Oktober 2026

Rundschreiben Nr. 221 «Quellensteuertarife 2027 (Stand 1.1.2027)»

Das Rundschreiben Nr. 221 (Stand 1.1.2027) erläutert die aufgrund der kalten Progression angepassten Quellensteuertarife und Abzüge. Der Abzug des Steuerbetrags pro Kind beträgt neu CHF 264.00, der Medianwert der effektiven Lohneinkünfte liegt neu bei CHF 5'925 pro Monat.

16. Oktober 2026

Amtshilfe nach FATCA: FATCA-Gruppenersuchen gemäss Artikel 12 Absatz 1 FATCA-Gesetz und Schlussverfügungen gemäss Artikel 5 Ziffer 3 litera b FATCA-Abkommen

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat FATCA-Gruppenersuchen gemäss Artikel 12 Absatz 1 FATCA-Gesetz und Schlussverfügungen gemäss Artikel 5 Ziffer 3 litera b FATCA-Abkommen publiziert.

15. Oktober 2026

Informationsaustausch mit 113 Staaten zu rund 4 Millionen Finanzkonten

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat im Jahr 2026 mit 113 Staaten Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. Der Austausch erfolgte im Rahmen des globalen Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA).

Fragen und Antworten zum Automatischen Informationsaustausch

Kontakt

Kontaktformular

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Team AIA
Eigerstrasse 65
3003 Bern