Automatischer Informationsaustausch AIA
Hier finden Sie alles zum Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA): Gesetzliche Grundlagen, den AIA-Online Service oder die Anleitung zur AIA-Datenübermittlung.
Für den AIA sammeln Banken, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Informationen zu Kapitaleinkommensarten und Saldi von Kundenkonti, sofern die Kundschaft im Ausland steuerlich ansässig ist.
Die Informationen werden der ESTV via ePortal übermittelt. Die ESTV leitet sie den Steuerbehörden im Ausland weiter.
Gesetzliche Grundlagen und Publikationen AIA
Erläuterungen, Wegleitungen, Formulare zum Download
AIA-Qualifikationsgremium
Aufgaben und Zusammensetzung
AIA - Onlineservice
AIA-Login erstellen
Für den AIA registrieren
Anleitung Registrierung
AIA-Datenübermittlung
Benutzeranleitung
Steueridentifikationsnummer AIA
Die Identifizierungsinformationen umfassen Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en), Geburtsdatum, gegebenenfalls Geburtsort und Steueridentifikationsnummer(n).
Individueller Rechtsschutz beim AIA
im Bereich Datenübermittlung
AIA und Selbstanzeige
Die Beurteilung, ob eine Selbstanzeige die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, obliegt der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung.
News
Ergänzungssteuer: Zeitliche Anwendung und Ausübung von Wahlrechten der administrativen Leitlinie vom 5. Januar 2026 zum Side-by-Side Package
Die ESTV informiert über die zeitliche Anwendung der neuen Safe-Harbour-Regelungen im Rahmen der Mindestbesteuerung grosser multinationaler Unternehmensgruppen. In Bezug auf den anwendbaren Rechnungslegungsstandard für den Simplified ETR Safe Harbour wird auf Art. 9 Abs. 2 und 3 der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) verwiesen.
Ergänzungssteuer: Anwendung der administrativen Leitlinie zum Artikel 9.1 der GloBE-Mustervorschriften vom 13. Januar 2025
Die ESTV informiert im Rahmen der Mindestbesteuerung grosser multinationaler Unternehmensgruppen über die Anwendung der administrativen Leitlinie zum Artikel 9.1 der GloBE-Mustervorschriften vom 13. Januar 2025 im Zusammenhang mit zwei angenommenen gleichlautenden Motionen. Die ESTV klärt, dass die administrative Leitlinie und die darin festgehaltene Grace Period Limitation gemäss geltendem Recht und bis zum Beschluss des Bundesrates über eine allfällige Änderung der MindStV Anwendung findet, und legt fest, wie die Deklaration für die betroffenen Ergänzungssteuererklärungen erfolgen soll.
Kurslisten (ICTax)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Kurslisten sowie die Listen Gratisaktien 2025 und 2026 aktualisiert.
Fragen und Antworten zum Automatischen Informationsaustausch
Kontakt
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Team AIA
Eigerstrasse 65
3003 Bern
