Automatischer Informationsaustausch AIA
Hier finden Sie alles zum Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA): Gesetzliche Grundlagen, den AIA-Online Service oder die Anleitung zur AIA-Datenübermittlung.
Für den AIA sammeln Banken, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Informationen zu Kapitaleinkommensarten und Saldi von Kundenkonti, sofern die Kundschaft im Ausland steuerlich ansässig ist.
Die Informationen werden der ESTV via ePortal übermittelt. Die ESTV leitet sie den Steuerbehörden im Ausland weiter.
Gesetzliche Grundlagen und Publikationen AIA
Erläuterungen, Wegleitungen, Formulare zum Download
AIA-Qualifikationsgremium
Aufgaben und Zusammensetzung
AIA - Onlineservice
AIA-Login erstellen
Für den AIA registrieren
Anleitung Registrierung
AIA-Datenübermittlung
Benutzeranleitung
Steueridentifikationsnummer AIA
Die Identifizierungsinformationen umfassen Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en), Geburtsdatum, gegebenenfalls Geburtsort und Steueridentifikationsnummer(n).
Individueller Rechtsschutz beim AIA
im Bereich Datenübermittlung
AIA und Selbstanzeige
Die Beurteilung, ob eine Selbstanzeige die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, obliegt der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung.
News
Automatischer Informationsaustausch Schweiz–EU in Steuersachen: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Änderungsprotokoll
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 die Botschaft zum Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten verabschiedet. Das Abkommen wird an den revidierten OECD-Standard angepasst und enthält zudem neue Bestimmungen zur Amtshilfe bei der Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden stimmt der Vorlage zu.
Mitteilung-032-S-2026-d vom 22. Juni 2026 - Umsatzabgabe: Abgabeabrechnung
Die Eidgenössische Steuerverwaltung schafft im Bereich der Umsatzabgabe die Pflicht zur Einreichung des amtlichen Formulars (Form. 9 / Form. 9 FL) ab, wenn für die Abrechnungsperiode keine Umsatzabgabe zu entrichten ist.
Neue Ausgabe der Broschüre «Leitfaden für zukünftige Steuerpflichtige»
Die Publikation «Leitfaden für zukünftige Steuerpflichtige» ist überarbeitet worden und gibt einen Überblick über die Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen. Sie richtet sich speziell an Jugendliche.
Fragen und Antworten zum Automatischen Informationsaustausch
Kontakt
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Team AIA
Eigerstrasse 65
3003 Bern
