Automatischer Informationsaustausch AIA
Hier finden Sie alles zum Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA): Gesetzliche Grundlagen, den AIA-Online Service oder die Anleitung zur AIA-Datenübermittlung.
Für den AIA sammeln Banken, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Informationen zu Kapitaleinkommensarten und Saldi von Kundenkonti, sofern die Kundschaft im Ausland steuerlich ansässig ist.
Die Informationen werden der ESTV via ePortal übermittelt. Die ESTV leitet sie den Steuerbehörden im Ausland weiter.
Gesetzliche Grundlagen und Publikationen AIA
Erläuterungen, Wegleitungen, Formulare zum Download
AIA-Qualifikationsgremium
Aufgaben und Zusammensetzung
AIA - Onlineservice
AIA-Login erstellen
Für den AIA registrieren
Anleitung Registrierung
AIA-Datenübermittlung
Benutzeranleitung
Steueridentifikationsnummer AIA
Die Identifizierungsinformationen umfassen Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en), Geburtsdatum, gegebenenfalls Geburtsort und Steueridentifikationsnummer(n).
Individueller Rechtsschutz beim AIA
im Bereich Datenübermittlung
AIA und Selbstanzeige
Die Beurteilung, ob eine Selbstanzeige die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, obliegt der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung.
News
Kurslisten (ICTax)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Kurslisten sowie die Listen Gratisaktien 2024, 2025 und 2026 aktualisiert.
Überarbeitete technische Wegleitung Automatischer Informationsaustausch (AIA)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat die technische Wegleitung zum Gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandard für Informationen über Finanzkonten («GMS» oder «CRS») aktualisiert, um die neuen Meldeanforderungen aufgrund der Revision des CRS, die in der Schweiz seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist, zu berücksichtigen. Die neue Version präzisiert insbesondere die technischen Anforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung des CRS XML-Schemas 3.0 der OECD. Das CRS XML-Schema 3.0 ist ab dem 1. Januar 2027 zu verwenden.
Steuerentlastungen für Jordanien
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat die Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens (Ausmass der Entlastungen) betreffend Jordanien publiziert.
Fragen und Antworten zum Automatischen Informationsaustausch
Kontakt
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Team AIA
Eigerstrasse 65
3003 Bern
