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Hier finden Sie alles zum Country-by-Country-Reporting (CbCR). Beim CbCR handelt es sich um den automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Unternehmen. Sie beinhalten die weltweite Verteilung der Umsätze, der bezahlten Steuern, weiterer Kennzahlen nach Ländern und Angaben über sämtliche Rechtsträger eines multinationalen Konzerns. Dies ermöglicht es den Steuerverwaltungen, Verrechnungspreise und Gewinnverschiebungen zu bewerten.
Was ist Country-by-Country-Reporting?
Am 5. Oktober 2015 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Rahmen des Projekts «Base Erosion and Profit Shifting» (BEPS) einen Bericht zur Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogenen Berichterstattung (Bericht zu Massnahme 13) veröffentlicht. Der Bericht sieht die Umsetzung des automatischen Austauschs länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne vor (Country-by-Country-Reporting; CbCR). Es handelt sich um einen Mindeststandard, zu dessen Umsetzung sich alle OECD- und G20-Staaten verpflichtet haben.
Der länderbezogene Bericht enthält Informationen über die weltweite Verteilung der Umsätze und der entrichteten Steuern, weitere Kennzahlen der multinationalen Konzerne in den einzelnen Staaten und Hoheitsgebieten sowie Angaben über die wichtigsten wirtschaftlichen Tätigkeiten sämtlicher konstitutiver Rechtsträger des multinationalen Konzerns.
Fragen & Antworten zum CbCR
In der Schweiz ansässige Konzernobergesellschaften multinationaler Konzerne, deren Umsatz mehr als 900 Millionen Schweizer Franken beträgt, sind verpflichtet, einen länderbezogenen Bericht zu erstellen und ihn der ESTV zu übermitteln. Die ESTV übermittelt die Berichte automatisch an die Steuerbehörden der Partnerstaaten und macht sie den kantonalen Steuerverwaltungen zugänglich, in denen der multinationale Konzern über einen konstitutiven Rechtsträger und Rechtsträgerinnen verfügt.
Die Liste aller Partnerstaaten, mit denen die Schweiz ein CbCR-Abkommen abgeschlossen hat, ist auf der Internetseite des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen SIF veröffentlicht. Die ESTV ist zuständig für den Vollzug des CbCR.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des automatischen Austauschs länderbezogener Berichte sind am 1. Dezember 2017 in Kraft getreten. Die Pflicht zur Einreichung eines länderbezogenen Berichts besteht erstmals für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2018 oder später beginnen. Der erste reguläre Austausch findet im Jahr 2020 statt. Berichtende Rechtsträger haben sich unaufgefordert bei der ESTV anzumelden. Die Anmeldung hat bis spätestens 90 Tage nach Ablauf der Berichtssteuerperiode zu erfolgen. Der Bericht ist spätestens zwölf Monate nach dem Ende der Berichtssteuerperiode an die ESTV zu übermitteln.
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Letzte Änderung 10.01.2022