Der länderbezogene Bericht ist spätestens zwölf Monate nach dem Ende der Berichtssteuerperiode an die ESTV zu übermitteln.
Beispiel: Steuerperiode 1.1.2018 – 31.12.2018;
Der Bericht muss bis 31.12.2019 bei der ESTV eingereicht werden.
Übermitteln Sie die CbCR-Berichte durch das Hochladen einer XML-Datei über CbCR online in unserem ePortal.
CbCR
Country by Country Reporting
Der CbCR-Bericht muss gemäss den Vorgaben der technischen Wegleitung (PDF, 962 kB, 23.10.2023) erstellt werden.
Bei Fragen bezüglich des Vorgehens für die Datenübermittlung, verweisen wir Sie auf die Benutzeranleitung - CbCR Datenübermittlung (PDF, 3 MB, 23.10.2023).
Kontakt
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Team AIA / CbCR
Eigerstrasse 65
3003 Bern