Der länderbezogene Bericht ist spätestens zwölf Monate nach dem Ende der Berichtssteuerperiode an die ESTV zu übermitteln.
Beispiel: Steuerperiode 1.1.2018 – 31.12.2018;
Der Bericht muss bis 31.12.2019 bei der ESTV eingereicht werden.
Datenübermittlung via ePortal
Die Übermittlung der CbC-Berichte erfolgt durch das Hochladen einer XML-Datei im Portal.
Der CbC-Bericht muss gemäss den Vorgaben der technischen Wegleitung (PDF, 962 kB, 01.11.2021) erstellt werden.
Bei Fragen bezüglich des Vorgehens für die Datenübermittlung, verweisen wir Sie auf die Benutzeranleitung - CbCR Datenübermittlung (PDF, 3 MB, 01.11.2021).