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Willkommen bei der Medienstelle der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV.
Lesen Sie hier die neusten ESTV-Medienmitteilungen und finden Sie als Journalistin oder Medienschaffender schnell eine Ansprechperson für Ihre Medienanfrage. Für Medieninformationen des Eidgenössischen Finanzdepartements zum Thema Steuern, wählen Sie bitte Medienmitteilungen des EFD.
Häufige Anliegen
Ansprechpersonen für Medienschaffende:
Patrick Teuscher
Leiter Kommunikation ESTV
Nadine Ellis
Spezialistin Kommunikation ESTV
Adrian Grob
Spezialist Kommunikation ESTV
Die Kommunikation ESTV unterstützt Medienschaffende mit Medieninformationen im Steuerbereich auf Bundesebene. Aufgrund des Steuergeheimnisses oder aufgrund von internationalen Abkommen unterliegen Medienauskünfte gewissen Restriktionen:
- Medienanfragen zu konkreten Steuerfällen können nur allgemein beantwortet werden, damit aufgrund des Steuergeheimnisses keine Rückschlüsse auf konkrete Fälle möglich sind.
- Medienanfragen zu konkreten Fällen von internationaler Steueramtshilfe unterliegen der Vertraulichkeitsklausel in den Doppelbesteuerungsabkommen und können nur in allgemeiner Form beantwortet werden.
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Fragen & Antworten für Medienschaffende
Aufgrund der Vertraulichkeitsklausel in den Doppelbesteuerungsabkommen ist es der ESTV untersagt, weitergehende Informationen zu erteilen als jene, die bereits schriftlich veröffentlicht wurden.
Die Amtshilfe ist grundsätzlich vertraulich. Um betroffenen Personen das rechtliche Gehör gewähren zu können, muss die ESTV manchmal die Vertraulichkeit aufheben, so dass diese Personen eine Korrespondenzadresse in der Schweiz nennen können. Dorthin kann die ESTV anschliessend z. B. eine Schlussverfügung senden, die vor Bundesverwaltungsgericht angefochten werden kann.
Aufgrund der Vertraulichkeitsklausel in den Doppelbesteuerungsabkommen ist es der ESTV untersagt, weitergehende Informationen zu erteilen als jene, die bereits schriftlich veröffentlicht wurden.
Der Bundesrat hatte im 2021 eine Auslegeordnung zu verschiedenen Modellen einer Individualbesteuerung verfasst und dazu die Kantone angehört. Das Parlament hatte ab Herbst 2021 die Gelegenheit erhalten, sich auf dieser Grundlage zu den Eckwerten einer Individualbesteuerung zu äussern. Die Konsultation des Parlaments konnte am 23. Februar 2022 abgeschlossen werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 die Vernehmlassung zur Individualbesteuerung eröffnet. Alle Personen sollen eine eigene Steuererklärung ausfüllen, auch wenn sie verheiratet sind. Die Vorlage dient als indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative, welche der Bundesrat ablehnt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. März 2023.
Unter folgendem Link finden Sie zahlreiche Steuerstatistiken.
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Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Kommunikation
Eigerstrasse 65
3003 Bern
Letzte Änderung 26.04.2023