Medien und News
Willkommen bei der Medienstelle der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV. Die Kommunikation ESTV unterstützt Medienschaffende mit Medieninformationen im Steuerbereich auf Bundesebene. Aufgrund des Steuergeheimnisses in der Schweiz erteilen wir keine Auskünfte zu konkreten Steuerfällen. Medienschaffenden stehen Mediensprecher Adrian Grob und Nadine Ellis und Kommunikationsleiter Patrick Teuscher zur Verfügung: media(at)estv.admin.ch; +41 58 464 90 00.
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Für Medieninformationen des Eidgenössischen Finanzdepartements zum Thema Steuern wählen Sie bitte Medienmitteilungen des EFD.
Aufgrund des Steuergeheimnisses oder aufgrund von internationalen Abkommen unterliegen Medienauskünfte gewissen Restriktionen:
- Medienanfragen zu konkreten Steuerfällen können nur allgemein beantwortet werden, damit aufgrund des Steuergeheimnisses keine Rückschlüsse auf konkrete Fälle möglich sind.
- Medienanfragen zu konkreten Fällen von internationaler Steueramtshilfe unterliegen der Vertraulichkeitsklausel in den Doppelbesteuerungsabkommen und können nur in allgemeiner Form beantwortet werden.
Medienmitteilungen zu ESTV-Themen
Bundesrat setzt Abschaffung des Eigenmietwerts auf 2029 in Kraft
An seiner Sitzung vom 1. April 2026 hat der Bundesrat beschlossen, die Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Damit entfällt auf selbstgenutztem Wohneigentum die Besteuerung des Eigenmietwerts. Gleichzeitig können die Kantone zur finanziellen Kompensation eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes
An seiner Sitzung vom 5. Dezember hat der Bundesrat Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage soll hauptsächlich zwei parlamentarische Vorstösse umsetzen: die Ausweitung der Plattformbesteuerung auf elektronische Dienstleistungen (Motion WAK-S 23.3012) und die Anpassungen bei der Besteuerung von Leistungskombinationen (Motion Engler 18.3235).
Steueroptimierung nach hohem Geldspielgewinn soll erschwert werden
Vernehmlassung zur Änderung der Besteuerung von hohen Geldspielgewinnen eröffnet. Mit der Gesetzesänderung soll nach einem hohen Geldspielgewinn die Möglichkeit eingeschränkt werden, durch einen Umzug in einen anderen Kanton Steuern zu optimieren. Deshalb sollen künftig Geldspielgewinne ab rund einer Million Franken am Wohnsitz zum Zeitpunkt des Gewinns besteuert werden, getrennt vom übrigen Einkommen. Der Bundesrat setzt damit eine vom Parlament überwiesene Motion um.
Publikationshinweis
Bericht in Erfüllung des Postulats 23.3132 Noser vom 14. März 2023 «Neuregelung der Mehrwertsteuer im Bereich der Gesundheit. Vereinfachung, Wettbewerbsneutralität und Entlastung der Konsumentinnen und Konsumenten».
Informationsaustausch mit 110 Staaten zu rund 3,8 Millionen Finanzkonten
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat mit 110 Staaten Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. Der Austausch erfolgte im Rahmen des globalen Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA).
News
Ergänzungssteuer: Zeitliche Anwendung und Ausübung von Wahlrechten der administrativen Leitlinie vom 5. Januar 2026 zum Side-by-Side Package
Die ESTV informiert über die zeitliche Anwendung der neuen Safe-Harbour-Regelungen im Rahmen der Mindestbesteuerung grosser multinationaler Unternehmensgruppen. In Bezug auf den anwendbaren Rechnungslegungsstandard für den Simplified ETR Safe Harbour wird auf Art. 9 Abs. 2 und 3 der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) verwiesen.
Ergänzungssteuer: Anwendung der administrativen Leitlinie zum Artikel 9.1 der GloBE-Mustervorschriften vom 13. Januar 2025
Die ESTV informiert im Rahmen der Mindestbesteuerung grosser multinationaler Unternehmensgruppen über die Anwendung der administrativen Leitlinie zum Artikel 9.1 der GloBE-Mustervorschriften vom 13. Januar 2025 im Zusammenhang mit zwei angenommenen gleichlautenden Motionen. Die ESTV klärt, dass die administrative Leitlinie und die darin festgehaltene Grace Period Limitation gemäss geltendem Recht und bis zum Beschluss des Bundesrates über eine allfällige Änderung der MindStV Anwendung findet, und legt fest, wie die Deklaration für die betroffenen Ergänzungssteuererklärungen erfolgen soll.
Kurslisten (ICTax)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Kurslisten sowie die Listen Gratisaktien 2025 und 2026 aktualisiert.
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Eigerstrasse 65
3003 Bern