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Zahlungsadresse, Fristverlängerung, Verzugszins, Inkasso
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Hier finden Sie alles zum Abrechnen und Bezahlen der Stempelabgaben (STA) sowie Formulare und Fachinformationen.
Mit der Stempelabgabe besteuert der Bund u. a. die Ausgabe und den Handel von Wertschriften. Sie umfasst die:
- Emissionsabgabe auf Eigenkapital (erfasst die Ausgabe und die Erhöhung des Nennwerts von inländischen Beteiligungsrechten);
- Umsatzabgabe (erfasst Käufe und Verkäufe durch inländische Effektenhändler von in- und ausländischen Wertpapieren);
- Abgabe auf Versicherungsprämien (erfasst Prämienzahlungen für die Haftpflicht-, Feuer-, Kasko- und Hausratversicherung).
- Fachinformationen zu den Stempelabgaben
Erläuterungen, Kreisschreiben, Rundschreiben, Merkblätter, Kryptowährung
Fragen und Antworten zu den Stempelabgaben
Die Stempelabgaben sind vom Bund erhobene Steuern auf bestimmten Vorgängen des Rechtsverkehrs, insbesondere der Ausgabe und des Handels von Wertschriften, also der Kapitalbeschaffung und des Kapitalverkehrs sowie der Zahlungen von Versicherungsprämien.
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Abteilung Recht DVS
von Montag bis Freitag
08.30 - 11.30 / 13.30 - 16.30
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern
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Letzte Änderung 30.04.2025