Abgabe auf Versicherungsprämien kurz erklärt

Dieser Abgabe unterliegen vor allem die Prämienzahlungen für die Haftpflicht-, Feuer-, Kasko- und Hausratversicherung.

  • Die Abgabe wird auf der Versicherungsprämie berechnet und beträgt in der Regel 5 %.
  • Davon ausgenommen sind die mittels Einmalprämie finanzierten rückkaufsfähigen Lebensversicherungen, für die der Abgabesatz 2,5 % beträgt.

Abgabepflichtig ist in der Regel der inländische Versicherer.

Von der Abgabe ausgenommen sind insbesondere Personenversicherungen wie Lebensversicherungen mit periodischen Prämienzahlungen sowie Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Arbeitslosenversicherungen.

Kontakt

Letzte Änderung 03.10.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Kontaktformular

Telefonische Anfragen
Abteilung Erhebung DVS
Abteilung Recht DVS

Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern

Kontakt drucken

https://www.estv.admin.ch/content/estv/de/home/bundesabgaben/stempelabgaben/sta-fachinformationen/abgabe-auf-versicherungspraemien.html