Abgabe auf Versicherungsprämien kurz erklärt

Dieser Abgabe unterliegen vor allem die Prämienzahlungen für die Haftpflicht-, Feuer-, Kasko- und Hausratversicherung.

  • Die Abgabe wird auf der Versicherungsprämie berechnet und beträgt in der Regel 5 %.
  • Davon ausgenommen sind die mittels Einmalprämie finanzierten rückkaufsfähigen Lebensversicherungen, für die der Abgabesatz 2,5 % beträgt.

Abgabepflichtig ist in der Regel der inländische Versicherer.

Von der Abgabe ausgenommen sind insbesondere Personenversicherungen wie Lebensversicherungen mit periodischen Prämienzahlungen sowie Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Arbeitslosenversicherungen.

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Letzte Änderung 03.01.2024

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