Dieser Abgabe unterliegen vor allem die Prämienzahlungen für die Haftpflicht-, Feuer-, Kasko- und Hausratversicherung.
- Die Abgabe wird auf der Versicherungsprämie berechnet und beträgt in der Regel 5 %.
- Davon ausgenommen sind die mittels Einmalprämie finanzierten rückkaufsfähigen Lebensversicherungen, für die der Abgabesatz 2,5 % beträgt.
Abgabepflichtig ist in der Regel der inländische Versicherer.
Von der Abgabe ausgenommen sind insbesondere Personenversicherungen wie Lebensversicherungen mit periodischen Prämienzahlungen sowie Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Arbeitslosenversicherungen.
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Letzte Änderung 03.10.2024
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