Die Stempelabgaben sind vom Bund erhobene Steuern auf bestimmten Vorgängen des Rechtsverkehrs, insbesondere der Ausgabe und des Handels von Wertschriften, also der Kapitalbeschaffung und des Kapitalverkehrs sowie der Zahlungen von Versicherungsprämien.
Der Bund erhebt drei Arten von Stempelabgaben:
- die Emissionsabgabe
- die Umsatzabgabe und
- die Abgabe auf Versicherungsprämien.
Gesetzliche Grundlagen
Systematische Sammlung des Bundesrechts
641.1 - Stempelabgaben
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Letzte Änderung 03.10.2024
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