Rechnen Sie Ihre Mehrwertsteuer online über unser ePortal ab und wählen Sie zwischen MWST-Abrechnung easy und MWST-Abrechnung pro. Wählen Sie AGOV als neue Login-Methode. Hilfe finden sie unter help.eiam.swiss.
Abschaltung MWST-Abrechnung easy
Die ESTV setzt bei ihren Services im ePortal zukünftige Sicherheitsanforderungen um und bietet daher «MWST-Abrechnung easy» ab Mai 2026 nicht mehr an. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die MWST-Abrechnung ausschliesslich über den Service «MWST-Abrechnung pro». Der Service «MWST-Abrechnung pro» bleibt uneingeschränkt bestehen.
Nutzen Sie die praktischen Funktionen von «MWST-Abrechnung pro» schon heute und registrieren Sie sich einmalig mit AGOV im ePortal-Service «myESTV».
AGOV ist das neue Behörden-Login der Schweiz und löst schrittweise das alte CH-Login ab. Ab dem 31. Oktober 2026 wird das Registrieren und Anmelden über AGOV Pflicht und die CH-Login Option wird Ende 2027 abgeschaltet.
MWST abrechnen
Mehrwertsteuer einfach einreichen
Das sind die Unterschiede zwischen MWST-Abrechnung easy und MWST-Abrechnung pro.
| Unsere Online-Dienstleistungen auf einen Blick |
MWST-Abrechnung easy Zugang als Gast |
MWST-Abrechnung pro Zugang mit Login |
| Beschreibung |
Rechnen Sie die MWST über ein Gastlogin ab. Dazu melden Sie sich für jede Abrechnung mit Ihrer Mobile-Nummer als Gast an. |
Sie erstellen ein Login in unserem ePortal. Danach stehen Ihnen alle Online-Funktionen für die Abrechnung der MWST zur Verfügung. |
| Einmalige Registrierung notwendig |
Nein |
Ja |
| Vereinfachter Zugang |
Ja |
Nein |
| Online Ausfüllen und Einreichen der Abrechnung |
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X |
| Automatisches Berechnen der Steuer |
X |
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| Sicherer Zugriff online - rund um die Uhr |
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| Erinnerungsfunktionen zur Einreichung der nächsten Abrechnung |
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| Nachträgliches online Einreichen von Korrekturabrechnungen und Jahresabstimmung |
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| Nachverfolgen der Vorgänge in der Geschäftsfallübersicht |
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| Beantragen von Fristverlängerungen |
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| Upload Funktion direkt aus der Buchhaltungssoftware |
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| Selbstständiges Erfassen der Auszahladresse |
X |
X |
| Treuhandfirmen können die Deklarationsfreigabe (Dokument) durch ihre Kunden auf Papier unterschreiben lassen; Einreichen per Post möglich |
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| Treuhandfirmen können auf einen Blick alle noch nicht eingereichten Abrechnungen ihrer Kunden einsehen und bei Bedarf Fristverlängerungen erfassen |
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| Treuhandfirmen können für alle noch nicht eingereichten Abrechnungen ihrer Kunden in einem Schritt Fristverlängerungen beantragen |
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| Abrechnungsmodalitäten, wie die Abrechnungsart, die Abrechnungsmethode oder die Abrechnungsperiodizität können online eingesehen und angepasst werden. |
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| Deklaration der Einfuhrsteuer im Verlagerungsverfahren |
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Einführungsvideo MWST online abrechnen OHNE Account
Vimeo
MWST-Abrechnung pro
Vimeo
Fragen & Antworten zu MWST online abrechnen
Welche beiden Möglichkeiten bietet die ESTV mit Einführung des Online-Standards an?
Im ePortal mit der Kachel «MWST abrechnen»:
- MWST-Abrechnung pro: Dies ist die Vollversion mit allen zurzeit verfügbaren Funktionalitäten.
- MWST-Abrechnung easy: Diese neue Online Dienstleistung ersetzt das klassische Papierformular in einer einfachen Form, ohne Account und mit einfachem Login. Zudem können Steuervertreter optional Gebrauch von der Deklarationsfreigabe machen. Das ist ein Dokument, welches die steuerpflichtige Person – zur Abnahme der elektronisch eingereichten Abrechnung des Steuervertreters – unterzeichnet und der ESTV per Post einreicht
Sind diese Dienstleistungen online abzurechnen kostenpflichtig?
Nein, das ganze Angebot ist kostenfrei.
Ich habe meinen Abrechnungscode für «MWST-Abrechnung easy» verloren: Was muss ich tun?
Wie funktioniert das Einreichen der Abrechnung mittels Deklarationsfreigabe?
Dank der Möglichkeit der Einreichung mittels der Deklarationsfreigabe kann der Steuervertreter die Abrechnung ausfüllen, die Freigabe erfolgt jedoch dann durch die steuerpflichtige Person mittels Unterschrift auf der Deklarationsfreigabe und auf dem Postweg.
Kann ich den Abrechnungscode an meinen Steuervertreter weitergeben?
Ja, eine Weitergabe an eine Steuervertretung ist möglich und liegt in der Verantwortung der steuerpflichtigen Person.
Kann ich ein ausländisches Mobiltelefon für das Login bei «MWST-Abrechnung easy» verwenden?
Nein, Voraussetzung für ein sicheres Login ist eine inländische Mobil- oder Festnetztelefonnummer mit SMS-Funktion.
Muss es ein geschäftliches Mobiltelefon sein?
Nein, es sind sowohl private als auch geschäftliche Geräte nutzbar.
Was muss ich beachten, wenn ich meine Mobilnummer und/oder E-Mailadresse wechsle?
In «MWST-Abrechnung pro» können Sie unter Profil > Einstellungen > Mein Profil die Mobilnummer und/oder die E-Mailadresse anpassen.
In «MWST-Abrechnung easy» müssen Sie sich mit dem Abrechnungscode der vorherigen Abrechnungsperiode einloggen. Unter «Erinnerungen anpassen» können Sie die Mobilnummer wechseln.
Wenn Sie nichts unternehmen, wird die Erinnerung für das Einreichen der nächsten Abrechnungsperiode an eine ungültige Mobilnummer resp. Mailadresse zugestellt.
Sind diese Online-Dienstleistungen sicher (Datenschutz / Wahrung des Steuergeheimnisses)?
Ja, alle Angebote der ESTV entsprechen den höchsten geltenden Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf den Datenschutz. Das Steuergeheimnis bleibt stets gewahrt.
Gibt es eine Erinnerungsfunktion für das Einreichen der nächsten Abrechnung?
«MWST-Abrechnung pro» stellt Ihnen automatisch eine E-Mail oder SMS zu, sobald die Abrechnung im ePortal zur Verfügung steht. Falls Sie keine Benachrichtigung erhalten, überprüfen Sie bitte in Ihrem Profil «Meine Einstellungen E-Mail / SMS Benachrichtigungen», ob Sie die Benachrichtigungen und Nachrichtentypen entsprechend aktiviert haben.
Bei «MWST-Abrechnung easy» können Sie zwischen E-Mail, SMS oder einer Erinnerung direkt in Ihrem elektronischen Kalender wählen. Die Erinnerung mittels SMS und via elektronischem Kalender enthält den Abrechnungscode. Die Erinnerung per E-Mail enthält aus Sicherheitsgründen keinen Code.
Kann ich innerhalb der einzelnen Online-Dienstleistungen Fristen verlangen?
«MWST-Abrechnung pro» ermöglicht Massenfristgesuche für mehrere Abrechnungen und mehrere Firmen gleichzeitig.
In «MWST-Abrechnung easy» können Sie durch die Eingabe Ihres Abrechnungscodes eine Fristverlängerung beantragen.
Kann ich mein selbst kreiertes Abrechnungsformular oder eine Kopie einreichen?
Nein, dieses Vorgehen unterstützt die ESTV nicht mehr. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST online via ePortal abrechnen.
Ich habe Beilagen zur Abrechnung wie beispielsweise das Formular Meldeverfahren oder die Aufstellung zur Einlageentsteuerung einzureichen: Was ist zu beachten, wie muss ich vorgehen?
Ab dem 8. März 2025, sind das Formular Meldeverfahren und die Beilage zur Einlageentsteuerung direkt in der online MWST-Abrechnung hochzuladen und einzureichen. Andere Beilagen müssen generell nur auf ausdrückliches Verlangen der ESTV eingereicht werden.
Kann ich beim Ausfüllen der Abrechnung zwischenspeichern?
Ja, diese Funktion besteht.
Wie ist die Verfügbarkeit der Systeme?
Die Systeme stehen grundsätzlich immer zur Verfügung. Geplante Wartungsarbeiten werden im Service frühzeitig kommuniziert.
Welche Internet Browser kann ich für «MWST-Abrechnung easy» und «MWST-Abrechnung pro» verwenden?
Folgende Web-Browser werden in der Bundesverwaltung in der aktuellen und Vorgängerversion für Online-Dienstleistungen unterstützt: Chrome (von Google), Firefox (von Mozilla), Edge (von Microsoft) und Safari (von Apple). Wichtig: Der Internet Explorer (IE) von Microsoft wird nicht mehr unterstützt.
Kann ich noch Papierabrechnungen bestellen?
Nein, aufgrund der Online-Pflicht können ab dem 01.01.2025 keine Papierabrechnungen mehr bestellt werden. Auch nicht für rückwirkende Abrechnungsperioden. Es gibt kein Bestellformular mehr für Papierabrechnungen.
Sie erhalten weiterhin Benachrichtigungen per E-Mail oder SMS, obwohl Ihr Unternehmen aus dem Mehrwertsteuerregister gelöscht wurde oder Sie diese Mitteilungen nicht mehr benötigen?
Deaktivieren Sie die Benachrichtigungen im ePortal unter «Meine Einstellungen E-Mail / SMS Benachrichtigungen».
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