Mehrwertsteuer online abrechnen
Rechnen Sie Ihre Mehrwertsteuer online über unser ePortal ab und wählen Sie zwischen MWST-Abrechnung easy und MWST-Abrechnung pro.
Abschaltung MWST-Abrechnung easy
Die ESTV setzt bei ihren Services im ePortal zukünftige Sicherheitsanforderungen um und bietet daher «MWST-Abrechnung easy» ab Mai 2026 nicht mehr an. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die MWST-Abrechnung ausschliesslich über den Service «MWST-Abrechnung pro». Der Service «MWST-Abrechnung pro» bleibt uneingeschränkt bestehen.
Nutzen Sie die praktischen Funktionen von «MWST-Abrechnung pro» schon heute und registrieren Sie sich einmalig mit AGOV im ePortal-Service «myESTV».
AGOV ist das neue Behörden-Login der Schweiz und löst schrittweise das alte CH-Login ab. Ab Frühjahr 2027 wird das Registrieren und Anmelden über AGOV Pflicht und die CH-Login Option wird Ende 2027 abgeschaltet.
Fragen & Antworten zur Onlinepflicht
MWST abrechnen
Mehrwertsteuer einfach einreichen
Das sind die Unterschiede zwischen MWST-Abrechnung easy und MWST-Abrechnung pro.
Fragen & Antworten zu MWST online abrechnen
Im ePortal mit der Kachel «MWST abrechnen»:
- MWST-Abrechnung pro: Dies ist die Vollversion mit allen zurzeit verfügbaren Funktionalitäten.
- MWST-Abrechnung easy: Diese neue Online Dienstleistung ersetzt das klassische Papierformular in einer einfachen Form, ohne Account und mit einfachem Login. Zudem können Steuervertreter optional Gebrauch von der Deklarationsfreigabe machen. Das ist ein Dokument, welches die steuerpflichtige Person – zur Abnahme der elektronisch eingereichten Abrechnung des Steuervertreters – unterzeichnet und der ESTV per Post einreicht
- MWST-Abrechnung pro: Dies ist die Vollversion mit allen zurzeit verfügbaren Funktionalitäten.
Nein, das ganze Angebot ist kostenfrei.
Unter diesem Link https://www.mwstabrechnen.estv.admin.ch/easy/reorder können Sie sich in «MWST-Abrechnung easy» einloggen und den fehlenden Abrechnungscode anfordern. Sie erhalten ihn dann per Post zugestellt.
Dank der Möglichkeit der Einreichung mittels der Deklarationsfreigabe kann der Steuervertreter die Abrechnung ausfüllen, die Freigabe erfolgt jedoch dann durch die steuerpflichtige Person mittels Unterschrift auf der Deklarationsfreigabe und auf dem Postweg.
Ja, eine Weitergabe an eine Steuervertretung ist möglich und liegt in der Verantwortung der steuerpflichtigen Person.
Nein, Voraussetzung für ein sicheres Login ist eine inländische Mobil- oder Festnetztelefonnummer mit SMS-Funktion.
Nein, es sind sowohl private als auch geschäftliche Geräte nutzbar.
In «MWST-Abrechnung pro» können Sie unter Profil > Einstellungen > Mein Profil die Mobilnummer und/oder die E-Mailadresse anpassen.
In «MWST-Abrechnung easy» müssen Sie sich mit dem Abrechnungscode der vorherigen Abrechnungsperiode einloggen. Unter «Erinnerungen anpassen» können Sie die Mobilnummer wechseln.
Wenn Sie nichts unternehmen, wird die Erinnerung für das Einreichen der nächsten Abrechnungsperiode an eine ungültige Mobilnummer resp. Mailadresse zugestellt.
Ja, alle Angebote der ESTV entsprechen den höchsten geltenden Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf den Datenschutz. Das Steuergeheimnis bleibt stets gewahrt.
«MWST-Abrechnung pro» stellt Ihnen automatisch eine E-Mail oder SMS zu, sobald die Abrechnung im ePortal zur Verfügung steht. Falls Sie keine Benachrichtigung erhalten, überprüfen Sie bitte in Ihrem Profil «Meine Einstellungen E-Mail / SMS Benachrichtigungen», ob Sie die Benachrichtigungen und Nachrichtentypen entsprechend aktiviert haben.
Bei «MWST-Abrechnung easy» können Sie zwischen E-Mail, SMS oder einer Erinnerung direkt in Ihrem elektronischen Kalender wählen. Die Erinnerung mittels SMS und via elektronischem Kalender enthält den Abrechnungscode. Die Erinnerung per E-Mail enthält aus Sicherheitsgründen keinen Code.
«MWST-Abrechnung pro» ermöglicht Massenfristgesuche für mehrere Abrechnungen und mehrere Firmen gleichzeitig.
In «MWST-Abrechnung easy» können Sie durch die Eingabe Ihres Abrechnungscodes eine Fristverlängerung beantragen.
Nein, dieses Vorgehen unterstützt die ESTV nicht mehr. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST online via ePortal abrechnen.
Ab dem 8. März 2025, sind das Formular Meldeverfahren und die Beilage zur Einlageentsteuerung direkt in der online MWST-Abrechnung hochzuladen und einzureichen. Andere Beilagen müssen generell nur auf ausdrückliches Verlangen der ESTV eingereicht werden.
Ja, diese Funktion besteht.
Die Systeme stehen grundsätzlich immer zur Verfügung. Geplante Wartungsarbeiten werden im Service frühzeitig kommuniziert.
Folgende Web-Browser werden in der Bundesverwaltung in der aktuellen und Vorgängerversion für Online-Dienstleistungen unterstützt: Chrome (von Google), Firefox (von Mozilla), Edge (von Microsoft) und Safari (von Apple). Wichtig: Der Internet Explorer (IE) von Microsoft wird nicht mehr unterstützt.
Nein, aufgrund der Online-Pflicht können ab dem 01.01.2025 keine Papierabrechnungen mehr bestellt werden. Auch nicht für rückwirkende Abrechnungsperioden. Es gibt kein Bestellformular mehr für Papierabrechnungen.
Deaktivieren Sie die Benachrichtigungen im ePortal unter «Meine Einstellungen E-Mail / SMS Benachrichtigungen».
Exportieren Sie dazu in Ihrem Buchhaltungsprogramm die gewünschte Abrechnungsperiode als eCH-0217-XML-Dokument. Wählen Sie anschliessend in «MWST-Abrechnung pro» das exportierte eCH-0217-XML-Dokument für den Datenimport aus. Überprüfen Sie nach dem Import die Daten und ergänzen Sie diese gegebenenfalls. Anschliessend kann die Abrechnung normal eingereicht werden. Das Hochladen von XML-Dateien ist ausschließlich im Format des E-Government Standards eCH-0217 Spezifikation E-MWST Version 2.0.0 möglich. Andere Versionen oder abweichende Strukturen werden nicht mehr unterstützt. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Datei dem aktuellen Standard entspricht, um eine erfolgreiche Verarbeitung zu gewährleisten. Das deklarierende Unternehmen sowie die betroffene Abrechnungsperiode werden automatisch beim Import erkannt.
Die Sicherheitsanforderungen für digitale Services haben sich in den letzten Jahren stark erhöht. Das neue Behörden-Login AGOV erfüllt die zukünftigen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen und bietet einen einheitlichen Zugang zu verschiedenen Behördenleistungen. Mit der Einführung von AGOV ist der Zugang zu «MWST-Abrechnung easy» nicht mehr möglich und wird per Mai 2026 eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Mehrwertsteuerabrechnungen ausschliesslich über «MWST-Abrechnung pro» erfolgen.
Empfehlung: Jedes Unternehmen berechtigt einen oder mehrere seiner Mitarbeitenden für die Rolle «Ausfüller» oder «Einreicher» in «MWST-Abrechnung pro». Anschliessend kann ein berechtigter Mitarbeiter seinem Treuhänder einen Einladungscode zustellen. Der Treuhänder kann dann den Einladungscode in seinem Login einlösen. Der Treuhänder sieht danach sämtliche Abrechnungen des Unternehmens, welches ihn berechtigt hat. Der Treuhänder kann die Abrechnung dann entsprechend der zugewiesenen Rolle einreichen ("Einreicher") oder dem Unternehmen zur Prüfung zur Verfügung stellen ("Ausfüller").
Alternativ kann der Treuhänder die Berechtigung für seine Kunden auch selber im ePortal-Service «myESTV» beantragen. Der Versand des Registrierungscodes für die initiale Berechtigung erfolgt immer an die Sitzadresse des Unternehmens. Das Unternehmen muss in diesem Fall den Registrierungscode dem Treuhänder weiterleiten. Wir empfehlen, dass Mitarbeiter des Unternehmens ebenfalls für «MWST-Abrechnung pro» berechtigt sind. So bleibt die Unabhängigkeit des Unternehmens bei einem allfälligen späteren Treuhänderwechsel erhalten.Nein, im Gegenteil. Das Warten auf den Abrechnungscode entfällt. Dies ermöglicht jederzeit sofortigen Zugang auf die «MWST-Abrechnung pro». Ausserdem erleichtert «MWST-Abrechnung pro» den Überblick über sämtliche Abrechnungen. Das Erstellen einer separaten Ablage der Abrechnungen entfällt.
Wählen Sie im ePortal den Service «myESTV». Registrieren Sie sich bei dieser Gelegenheit gleich einmalig mit «AGOV», dem neuen Behördenlogin der Schweiz. Starten Sie die Registrierung und suchen Sie das Unternehmen, das Sie anmelden möchten . Prüfen und bestätigen Sie ihre aktuelle Sitzadresse. Anschliessend wählen Sie die ESTV-Services «MWST-Abrechnung pro » und allfällige weitere ESTV-Services aus, die Sie für das Unternehmen benötigen, und ergänzen Sie die Kontaktangaben. Durch die Bestätigung Ihrer Angaben ist der Registrierungsprozess abgeschlossen.
In «MWST-Abrechnung pro» gibt es zwei verschiedene Benutzerprofile
- MWST Abrechnungen ausfüllen und einreichen
- Nur MWST Abrechnungen ausfüllen
Wird eine MWST-Abrechnung zum Einreichen bereitgestellt, erhält jeder Einreicher eine Notifikation vom ePortal, damit die Abrechnung geprüft, eingereicht oder zurückgewiesen werden kann. Eine Deklarationsfreigabe per Post ist nicht mehr möglich.
Reichen Sie die Deklarationsfreigabe wie gewohnt per Post ein.
Wenn Sie sich nicht für «MWST-Abrechnung pro» registrieren, dann können Sie die MWST-Abrechnung nicht einreichen. Bei Nichteinreichung der Abrechnung in «MWST-Abrechnung pro» wird das Unternehmen nach Ermessen eingeschätzt. Ihr Unternehmen kann mit einer Busse belegt werden.
AGOV ist das Behörden-Login der Schweiz. Sie können es für verschiedene Onlineangebote von Bund, Kantonen oder Gemeinden einsetzen.Dank neuer Technologie benötigen Sie bei AGOV keinen Benutzernamen und kein Passwort mehr. Das ist sicherer und bequemer als mit einem Passwort. AGOV ist eine Dienstleistung des Bundes und steht seit Beginn 2024 in ersten Behörden-Applikationen zur Verfügung.
AGOV help — agov.ch
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