MWST abrechnen

Rechnen Sie Ihre Mehrwertsteuer online über unser ePortal ab und wählen Sie zwischen MWST-Abrechnung easy und MWST-Abrechnung pro. Wählen Sie AGOV als neue Login-Methode. Hilfe finden sie unter help.eiam.swiss

Abschaltung MWST-Abrechnung easy

Die ESTV setzt bei ihren Services im ePortal zukünftige Sicherheitsanforderungen um und bietet daher «MWST-Abrechnung easy» ab Mai 2026 nicht mehr an. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die MWST-Abrechnung ausschliesslich über den Service «MWST-Abrechnung pro». Der Service «MWST-Abrechnung pro» bleibt uneingeschränkt bestehen.

Nutzen Sie die praktischen Funktionen von «MWST-Abrechnung pro» schon heute und registrieren Sie sich einmalig mit AGOV im ePortal-Service «myESTV».

AGOV ist das neue Behörden-Login der Schweiz und löst schrittweise das alte CH-Login ab. Ab dem 31. Oktober 2026 wird das Registrieren und Anmelden über AGOV Pflicht und die CH-Login Option wird Ende 2027 abgeschaltet.


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Mehrwertsteuer einfach einreichen 

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Das sind die Unterschiede zwischen MWST-Abrechnung easy und MWST-Abrechnung pro.

Unsere Online-Dienstleistungen auf einen Blick

MWST-Abrechnung easy

Zugang als Gast

MWST-Abrechnung pro

Zugang mit Login

Beschreibung Rechnen Sie die MWST über ein Gastlogin ab. Dazu melden Sie sich für jede Abrechnung mit Ihrer Mobile-Nummer als Gast an. Sie erstellen ein Login in unserem ePortal. Danach stehen Ihnen alle Online-Funktionen für die Abrechnung der MWST zur Verfügung.
Einmalige Registrierung notwendig  Nein  Ja
Vereinfachter Zugang Ja Nein
Online Ausfüllen und Einreichen der Abrechnung X X
Automatisches Berechnen der Steuer X X
Sicherer Zugriff online - rund um die Uhr  X X
Erinnerungsfunktionen zur Einreichung der nächsten Abrechnung  X X
Nachträgliches online Einreichen von Korrekturabrechnungen und Jahresabstimmung  X X
Nachverfolgen der Vorgänge in der Geschäftsfallübersicht    X
Beantragen von Fristverlängerungen X X
Upload Funktion direkt aus der Buchhaltungssoftware     X
Selbstständiges Erfassen der Auszahladresse X X
Treuhandfirmen können die Deklarationsfreigabe (Dokument)  durch ihre Kunden auf Papier unterschreiben lassen; Einreichen per Post möglich X  
Treuhandfirmen können auf einen Blick alle noch nicht eingereichten Abrechnungen ihrer Kunden einsehen und bei Bedarf Fristverlängerungen erfassen    X
Treuhandfirmen können für alle noch nicht eingereichten Abrechnungen ihrer Kunden in einem Schritt Fristverlängerungen beantragen   X
Abrechnungsmodalitäten, wie die Abrechnungsart, die Abrechnungsmethode oder die Abrechnungsperiodizität können online eingesehen und angepasst werden. X X
Deklaration der Einfuhrsteuer im Verlagerungsverfahren X X

Einführungsvideo MWST online abrechnen OHNE Account

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MWST-Abrechnung pro

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Letzte Änderung 30.09.2025

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