Rechnen Sie Ihre Mehrwertsteuer online über unser ePortal ab und wählen Sie zwischen MWST-Abrechnung easy und MWST-Abrechnung pro.
Das sind die Unterschiede zwischen MWST-Abrechnung easy und MWST-Abrechnung pro.
Unsere Online-Dienstleistungen auf einen Blick | Zugang als Gast |
Zugang mit Login |
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Beschreibung | Rechnen Sie die MWST über ein Gastlogin ab. Dazu melden Sie sich für jede Abrechnung mit Ihrer Mobile-Nummer als Gast an. | Sie erstellen ein Login in unserem ePortal. Danach stehen Ihnen alle Online-Funktionen für die Abrechnung der MWST zur Verfügung. |
Einmalige Registrierung notwendig | Nein | Ja |
Vereinfachter Zugang | Ja | Nein |
Online Ausfüllen und Einreichen der Abrechnung | X | X |
Automatisches Berechnen der Steuer | X | X |
Sicherer Zugriff online - rund um die Uhr | X | X |
Erinnerungsfunktionen zur Einreichung der nächsten Abrechnung | X | X |
Nachträgliches online Einreichen von Korrekturabrechnungen und Jahresabstimmung | X | X |
Nachverfolgen der Vorgänge in der Geschäftsfallübersicht | X | |
Beantragen von Fristverlängerungen | X | X |
Upload Funktion direkt aus der Buchhaltungssoftware | X | |
Selbstständiges Erfassen der Auszahladresse | X | X |
Treuhandfirmen können die Deklarationsfreigabe (Dokument) durch ihre Kunden auf Papier unterschreiben lassen; Einreichen per Post möglich | X | |
Treuhandfirmen können auf einen Blick alle noch nicht eingereichten Abrechnungen ihrer Kunden einsehen und bei Bedarf Fristverlängerungen erfassen | X | |
Treuhandfirmen können für alle noch nicht eingereichten Abrechnungen ihrer Kunden in einem Schritt Fristverlängerungen beantragen | X |
Fragen & Antworten zu MWST online abrechnen
- MWST-Abrechnung pro: Dies ist die Vollversion mit allen zurzeit verfügbaren Funktionalitäten.
- MWST-Abrechnung easy: Diese neue Online Dienstleistung ersetzt das klassische Papierformular in einer einfachen Form, ohne Account und mit einfachem Login. Zudem können Steuervertreter optional Gebrauch von der Deklarationsfreigabe machen. Das ist ein Dokument, welches die steuerpflichtige Person – zur Abnahme der elektronisch eingereichten Abrechnung des Steuervertreters – unterzeichnet und der ESTV per Post einreicht
Nein, das ganze Angebot ist kostenfrei.
Unter diesem Link https://www.mwstabrechnen.estv.admin.ch/easy/reorder können Sie sich in «MWST-Abrechnung easy» einloggen und den fehlenden Abrechnungscode anfordern. Sie erhalten ihn dann per Post zugestellt.
Dank der Möglichkeit der Einreichung mittels der Deklarationsfreigabe kann der Steuervertreter die Abrechnung ausfüllen, die Freigabe erfolgt jedoch dann durch die steuerpflichtige Person mittels Unterschrift auf der Deklarationsfreigabe und auf dem Postweg.
Ja, eine Weitergabe an eine Steuervertretung ist möglich und liegt in der Verantwortung der steuerpflichtigen Person.
Nein, Voraussetzung für ein sicheres Login ist eine inländische Mobil- oder Festnetztelefonnummer mit SMS-Funktion.
Nein, es sind sowohl private als auch geschäftliche Geräte nutzbar.
In «MWST-Abrechnung pro» können Sie unter Profil > Einstellungen > Mein Profil die Mobilnummer und/oder die E-Mailadresse anpassen.
In «MWST-Abrechnung easy» müssen Sie sich mit dem Abrechnungscode der vorherigen Abrechnungsperiode einloggen. Unter «Erinnerungen anpassen» können Sie die Mobilnummer wechseln.
Wenn Sie nichts unternehmen, wird die Erinnerung für das Einreichen der nächsten Abrechnungsperiode an eine ungültige Mobilnummer resp. Mailadresse zugestellt.
Ja, alle Angebote der ESTV entsprechen den höchsten geltenden Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf den Datenschutz. Das Steuergeheimnis bleibt stets gewahrt.
«MWST-Abrechnung pro» stellt Ihnen automatisch eine E-Mail zu, sobald die Abrechnung im Portal zur Verfügung steht.
Bei «MWST-Abrechnung easy» können Sie zwischen E-Mail, SMS oder einer Erinnerung direkt in Ihrem elektronischen Kalender wählen. Die Erinnerung mittels SMS und via elektronischem Kalender enthält den Abrechnungscode. Die Erinnerung per E-Mail enthält aus Sicherheitsgründen keinen Code.
«MWST-Abrechnung pro» ermöglicht Massenfristgesuche für mehrere Abrechnungen und mehrere Firmen gleichzeitig.
In «MWST-Abrechnung easy» können Sie durch die Eingabe Ihres Abrechnungscodes eine Fristverlängerung beantragen.
Nein, dieses Vorgehen unterstützt die ESTV nicht mehr. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST online via ePortal abrechnen.
Generell müssen Beilagen nur auf ausdrückliches Verlangen der ESTV eingereicht werden. Sind trotzdem Unterlagen zur Abrechnung notwendig, sind diese auf dem Postweg an die ESTV einzureichen.
Ja, diese Funktion besteht.
Die Systeme stehen grundsätzlich immer zur Verfügung. Geplante Wartungsarbeiten werden im Service frühzeitig kommuniziert.
Folgende Web-Browser werden in der Bundesverwaltung in der aktuellen und Vorgängerversion für Online-Dienstleistungen unterstützt: Chrome (von Google), Firefox (von Mozilla), Edge (von Microsoft) und Safari (von Apple). Wichtig: Der Internet Explorer (IE) von Microsoft wird nicht mehr unterstützt.
Nein, aufgrund der Online-Pflicht können ab dem 01.01.2025 keine Papierabrechnungen mehr bestellt werden. Auch nicht für rückwirkende Abrechnungsperioden. Es gibt kein Bestellformular mehr für Papierabrechnungen.
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Letzte Änderung 16.01.2025