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Sicherheitswarnung

Phishing-Versuch im Namen der ESTV

Aktualisiert am 21. Mai 2026

Derzeit kursiert eine betrügerische Nachricht, die vorgibt, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu stammen, und eine angebliche Steuerrückerstattung in Höhe von 287 CHF ankündigt.Bei dieser E-Mail handelt es sich um einen Phishing-Versuch, der darauf abzielt, Sie dazu zu verleiten, Ihre Bankdaten auf einer gefälschten Regierungswebsite einzugeben. Bitte ignorieren Sie diese E-Mails, klicken Sie nicht auf die darin enthaltenen Links, geben Sie keine persönlichen Daten preis und löschen Sie diese E-Mails.

Mehrwertsteuer abrechnen

Rechnen Sie Ihre MWST über das ESTV Portal online ab. Verwenden Sie für die Umrechnung von Devisen unsere Fremdwährungskurse.

Abschaltung «MWST-Abrechnung easy» – Schritt für Schritt zu «MWST-Abrechnung pro»

Die ESTV hat die wichtigsten Onlineservices ins neue ESTV-Portal überführt. Aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen kann «MWST-Abrechnung easy» nicht mehr genutzt werden. Bisherige Nutzerinnen und Nutzer von «MWST-Abrechnung easy» müssen deshalb jetzt auf «MWST-Abrechnung pro» wechseln. Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch den Registrierungsprozess.

MWST online abrechnen

Reichen Sie Ihre MWST-Abrechnung online über “MWST-Abrechnung pro” im ESTV-Portal ab.

MWST Abrechnungsmodalitäten anpassen

Sie möchten Ihre Mehrwertsteuer Abrechnungsmodalitäten, wie die Abrechnungsart, Abrechnungsmethode oder Abrechnungsperiodizität anpassen?

Fremdwährungskurse MWST

Mithilfe der hier verlinkten Kurse können für die MWST-Rechnung Fremdwährungen in Schweizer Franken umgerechnet werden.

Abrechnungsfrist & Zahlungsfrist MWST, Fristverlängerung

Die Frist für die Einreichung der MWST-Abrechnung können Sie bequem, rasch und kostenlos online im ESTV-Portal Service «MWST abrechnen» verlängern.

MWST-Korrekturabrechnung

Für Korrekturen einzelner Monats-, Quartals- oder Semesterabrechnungen während der Steuerperiode ist die Korrekturabrechnung zu verwenden.

MWST-Jahresabstimmung

Die steuerpflichtige Person hat die Abrechnungen mit ihrem MWST-Jahresabschluss abzugleichen und festgestellte Mängel zu korrigieren.

MWST-Formulare

Saldo- und Pauschalsteuersätze beantragen, Vollmachten erteilen, Ein- und Ausfuhr, VAT-Refund, Diplomatie

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Besten Dank für Ihr Verständnis.

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