Die Monatsmittelkurse werden durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) unverbindlich zur Verfügung gestellt.
MWST-Fremdwährungskurse: Anpassungen für automatische Einbindung in Buchhaltungssoftware
Mit der Namensänderung von EZV zu BAZG sind die Links angepasst worden. Die ESTV empfiehlt, die neuen Links für die automatische Einbindung in die Buchhaltungssoftware zu verwenden. Die bisherigen Links werden per Ende 2022 deaktiviert.
Diese Durchschnittskurse entsprechen dem arithmetischen Mittel der von uns publizierten Tageskurse vom 25. Tag eines Monats bis zum 24. Tag des Folgemonats. Am 25. Tag des Folgemonats (oder am darauffolgenden ersten Werktag) wird der so ermittelte Durchschnittskurs publiziert, und ab Beginn des nächsten Monats darf er angewendet werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Anwendung von Monatsmittelkursen langfristig keine Vor- oder Nachteile gegenüber der Anwendung von Tageskursen mit sich bringt.
Beispiel: Aus den Tageskursen vom 25. März bis zum 24. April wird der Durchschnittskurs errechnet (und am 25. April publiziert), der vom 1. Mai bis zum 31. Mai angewendet werden darf.
Archiv der Monatsmittelkurse
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Abteilung Erhebung MWST
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
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Schwarztorstrasse 50
3003 Bern
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