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Unternehmensabgabe Radio TV (RTV)

Hier finden Sie alles zur Unternehmensabgabe für Radio und TV (RTV) in der Schweiz, von den Bedingungen zur Unternehmensabgabepflicht, über Tarife, Tarifgruppen bis hin zur RTV-Rechnung und zur Befreiung von der Unternehmensabgabe RTV.

Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz unterliegen ab einem weltweiten Umsatz von CHF 500 000 der Unternehmensabgabe Radio- und TV. Die Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen wird seit dem 1. Januar 2019 durch die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV erhoben. Die ESTV als Erhebungsstelle der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen ist verpflichtet, eine Jahresrechnung sowie einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.

Abgabe Radio TV online abrechnen

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Abgabe Radio und TV bezahlen

Hier finden Sie das Konto für das Bezahlen der Unternehmensabgabe und alles zu Fristen verlängern oder in Raten zahlen.

Abgabepflicht und Befreiung Abgabe Radio TV

Dies ist eine Kurzinformation über die Abgabepflicht und die Befreiung der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen.

Rückerstattung beantragen Unternehmensabgabe Radio TV

Einen Rückerstattungsantrag für die Unternehmensabgabe Radio TV stellen Sie im ePortal.

Abgabe Radio TV Abgabegruppen

Eine Unternehmensabgabegruppe beantragen Sie im ePortal.

Freiwillige Wahl der höchsten Tarifstufe Abgabe Radio TV

Banken, Versicherungen und Pensionskassen können freiwillig die höchste Tarifstufe der Radio- und Fernsehabgabe wählen.

Abgabe Radio TV Rechtliche Auskünfte

Die ESTV ist zuständig für die Erhebung der Unternehmensabgabe für Radio und TV und damit auch für die Bearbeitung von Anfragen im diesem Bereich.

Abgabe Radio TV Jahresrechnung und Tätigkeitsbericht

Die ESTV als Erhebungsstelle der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen ist verpflichtet, eine Jahresrechnung sowie einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.

Mitteilungen

Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen und Informationen der ESTV.

News

30. Januar 2026

MWST: Publikation der Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST

Heute wurde ein Entwurf zur Mehrwertsteuer-Praxis auf der Internetseite aufgeschaltet. Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 2. März 2026. Der Entwurf bleibt jedoch auch nach der Praxis-Konsultation aufgeschaltet.

29. Januar 2026

Neuer Webauftritt der ESTV

Die Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) präsentiert sich in neuem Gewand. Der Auftritt wurde modernisiert und an aktuelle technische und gestalterische Standards angepasst. Die Website ist weiterhin unter www.estv.admin.ch abrufbar. Gespeicherte Links werden auf die neue Website weitergeleitet.

29. Dezember 2025

MWST: Publikationen zum Mehrwertsteuergesetz MWSTG

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die MWST-Praxis zu diesen Themen angepasst: Autokilometeransatz.

Fragen und Antworten zur Unternehmensabgabe Radio und TV

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Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
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Schwarztorstrasse 50
3003 Bern