Unternehmensabgabe Radio TV (RTV)
Hier finden Sie alles zur Unternehmensabgabe für Radio und TV (RTV) in der Schweiz, von den Bedingungen zur Unternehmensabgabepflicht, über Tarife, Tarifgruppen bis hin zur RTV-Rechnung und zur Befreiung von der Unternehmensabgabe RTV.
Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz unterliegen ab einem weltweiten Umsatz von CHF 500 000 der Unternehmensabgabe Radio- und TV. Die Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen wird seit dem 1. Januar 2019 durch die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV erhoben. Die ESTV als Erhebungsstelle der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen ist verpflichtet, eine Jahresrechnung sowie einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.
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Abgabe Radio und TV bezahlen
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Abgabepflicht und Befreiung Abgabe Radio TV
Dies ist eine Kurzinformation über die Abgabepflicht und die Befreiung der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen.
Rückerstattung beantragen Unternehmensabgabe Radio TV
Einen Rückerstattungsantrag für die Unternehmensabgabe Radio TV stellen Sie im ePortal.
Abgabe Radio TV Abgabegruppen
Eine Unternehmensabgabegruppe beantragen Sie im ePortal.
Freiwillige Wahl der höchsten Tarifstufe Abgabe Radio TV
Banken, Versicherungen und Pensionskassen können freiwillig die höchste Tarifstufe der Radio- und Fernsehabgabe wählen.
Abgabe Radio TV Rechtliche Auskünfte
Die ESTV ist zuständig für die Erhebung der Unternehmensabgabe für Radio und TV und damit auch für die Bearbeitung von Anfragen im diesem Bereich.
Abgabe Radio TV Jahresrechnung und Tätigkeitsbericht
Die ESTV als Erhebungsstelle der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen ist verpflichtet, eine Jahresrechnung sowie einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.
Mitteilungen
Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen und Informationen der ESTV.
News
MWST: Publikation der Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST
Heute wurde ein Entwurf zur Mehrwertsteuer-Praxis auf der Internetseite aufgeschaltet. Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 2. März 2026. Der Entwurf bleibt jedoch auch nach der Praxis-Konsultation aufgeschaltet.
Neuer Webauftritt der ESTV
Die Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) präsentiert sich in neuem Gewand. Der Auftritt wurde modernisiert und an aktuelle technische und gestalterische Standards angepasst. Die Website ist weiterhin unter www.estv.admin.ch abrufbar. Gespeicherte Links werden auf die neue Website weitergeleitet.
MWST: Publikationen zum Mehrwertsteuergesetz MWSTG
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die MWST-Praxis zu diesen Themen angepasst: Autokilometeransatz.
Fragen und Antworten zur Unternehmensabgabe Radio und TV
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Abteilung Erhebung MWST
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern