Unternehmensabgabe Radio und TV

Unternehmensabgabe Radio TV

Hier finden Sie alles zur Unternehmensabgabe für Radio und TV (RTV) in der Schweiz, von den Bedingungen zur Unternehmensabgabepflicht, über Tarife, Tarifgruppen bis hin zur RTV-Rechnung und zur Befreiung von der Unternehmensabgabe RTV.
Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz unterliegen ab einem weltweiten Umsatz von CHF 500 000 der Unternehmensabgabe Radio- und TV.



Fragen und Antworten zur Unternehmensabgabe Radio und TV


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Letzte Änderung 25.03.2025

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