Unternehmensabgabe für Radio und TV

Unternehmensabgabe Radio TV

Hier finden Unternehmen alles zur Abgabe für Radio und TV in der Schweiz, von den Bedingungen zur Unternehmensabgabepflicht, über Tarife, Tarifgruppen bis hin zur RTV-Rechnung und zur Befreiung von der Unternehmensabgabe Radio und TV.



Häufige Anliegen zur Unternehmensabgabe Radio und TV

Was ist die Unternehmensabgabe für Radio und TV?

Seit dem 1. Januar 2019 wird die neue geräteunabhängige Abgabe für Radio und TV bei Haushalten und Unternehmen RTVG erhoben.

Sie ersetzt die empfangsgeräteabhängige Abgabe, die Ende 2018 auslief. In der Schweiz mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen (mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz) mit einem weltweiten Umsatz von mindestens CHF 500 000 unterliegen der Radio- und TV-Abgabe. Sie erhalten von der Eidgenössischen Steuerverwaltung automatisch eine jährliche Rechnung.

Weitere Informationen zur Abgabe für Radio und TV erhalten Sie auf den weiterführenden Seiten.

Fragen & Antworten zur Unternehmensabgabe für Radio und TV

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Letzte Änderung 03.10.2024

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