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Sicherheitswarnung

Achtung – Phishing-Versuch!

Aktualisiert am 6. Juli 2026

Es wurden E-Mails identifiziert, die angeblich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) stammen und folgende Adressen aufweisen (Liste nicht abschliessend): @federaltaxadministration.com; @ftaswiss.live. Diese Adressen stehen in keinem Zusammenhang mit der ESTV und stellen einen Betrugsversuch (Phishing) dar. Zur Erinnerung: Offizielle E-Mails der Schweizer Bundesbehörden werden von Adressen versendet, die auf @admin.ch (oder eine Subdomain von xxx.admin.ch) enden. Klicken Sie auf keinen Link, öffnen Sie keine Anhänge und geben Sie keine persönlichen, finanziellen oder steuerlichen Informationen weiter. Melden Sie die Nachricht gemäß den geltenden Verfahren und löschen Sie sie.

Rückerstattung beantragen Unternehmensabgabe Radio TV

Einen Rückerstattungsantrag für die Unternehmensabgabe Radio TV stellen Sie im ESTV-Portal.

Wichtiger Hinweis zu Bankverbindungen von Revolut mit Schweizer IBAN

Bitte beachten Sie, dass wir bis auf Weiteres keine Bankverbindungen von Revolut mit Schweizer IBAN für unsere Zahlungsabwicklung akzeptieren können.
Um eine reibungslose Bearbeitung sicherstellen zu können, bitten wir Sie, uns eine alternative Bankverbindung eines anderen Finanzinstituts auf Ihrer Deklaration oder Ihrem Antrag mitzuteilen.
Besten Dank für Ihr Verständnis.

Rückerstattung ab 2021

Gewinnschwache Unternehmen können die Unternehmensabgabe unter drei Voraussetzungen rückfordern.

  • Die geschuldete Unternehmensabgabe wurde bezahlt.
  • Das Unternehmen gehört mit einem erzielten Gesamtumsatz von weniger als 1 Million Franken (im Bemessungsjahr) der Tarifstufe 1 oder 2 an.
  • Im Geschäftsjahr, für welches die Abgabe erhoben wurde, weist das Unternehmen einen Gewinn von weniger als dem Zehnfachen der Abgabe der zugewiesenen Tarifkategorie (Tarifstufe 1: CHF 1600 bzw. Tarifstufe 2: CHF 2350) oder einen Verlust aus.

Ein Rückerstattungsantrag für die Unternehmensabgabe unter diesen ab 1.1.2021 geltenden Bestimmungen kann frühestens im Jahr 2022 nach Vorliegen des Geschäftsabschlusses 2021 erfolgen. Die Anträge können innerhalb der 5-jährigen Verjährungsfrist gestellt werden.

Rückerstattung bis 2020

Gewinnschwache Unternehmen können die Unternehmensabgabe unter drei Voraussetzungen rückfordern.

  • Die geschuldete Unternehmensabgabe (von CHF 365) wurde bezahlt.
  • Das Unternehmen gehört der untersten Tarifkategorie an (Gesamtumsatz CHF 500 000 bis CHF 999 999).
  • Es weist im Geschäftsjahr, für welches die Abgabe erhoben wurde, einen Gewinn aus von weniger als dem Zehnfachen der Abgabe (CHF 3650) oder einen Verlust aus.

Ein Rückerstattungsantrag für die Unternehmensabgabe 2019, kann somit frühestens im Jahr 2020 nach Vorliegen des Geschäftsabschlusses erfolgen. Für die Unternehmensabgabe 2020 ist ein Rückerstattungsantrag ab dem Jahr 2021 möglich. Die Anträge können innerhalb der 5-jährigen Verjährungsfrist gestellt werden.

Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Spezifische Fragen

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern