Abgabe Radio und TV bezahlen
Hier finden Sie das Konto für das Bezahlen der Unternehmensabgabe und alles zu Fristen verlängern oder in Raten zahlen. Haben Sie Fragen? Die Abteilung Inkasso & Partnerdaten hilft weiter.
Zahlungsadresse – Abgabe Radio und TV
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Mehrwertsteuer MWST
3003 Bern
PostFinance, Bern
IBAN CH60 0900 0000 3000 0037 5
BIC (Bank Identifier Code) POFICHBEXXX
Unter Mitteilungen bitte ESTV-ID oder MWST-Nummer und Zahlungsgrund angeben.
Fragen und Antworten
Antworten auf häufige Fragen zur Rechnungsstellung und Zahlung der Unternehmensabgabe Radio und TV finden Sie direkt auf folgender Seite Fragen & Antworten zur Rechnungsstellung
Gesetze und Verordnungen
- 784.40 – Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG)
- 784.401 – Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)
- 172.021 – Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG)
- 641.207.2 - Verordnung des Schweizerischen Bundesrates vom 20. März 2020 über den befristeten Verzicht auf Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung von Steuern, Lenkungsabgaben und Zollabgaben sowie Verzicht auf die Darlehensrückerstattung durch die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit
- 281.1 - Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
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