Abgabegruppen Abgabe Radio TV
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Abgabe Radio TV
Unternehmensabgabe Radio & TV verwalten
Unternehmensabgabe Radio TV und MWST-Gruppe
Unternehmen unter einheitlicher Leitung, können für die Deklaration der Mehrwertsteuer eine MWST-Gruppe bilden.
Radio TV Unternehmensabgabe: Zusammenschlüsse Gemeinwesen
Autonome Dienststellen desselben Gemeinwesens können sich für die Unternehmensabgabe Radio TV zu einem Steuersubjekt zusammenschliessen.
Unternehmen
Unternehmen unter einheitlicher Leitung können sich zu einer Unternehmensabgabegruppe zusammenschliessen. Eine Unternehmensabgabegruppe besteht aus mindestens 30 Unternehmen und ist an Stelle ihrer Mitglieder abgabepflichtig. Für die Abgabepflicht bzw. die Zuweisung der Tarifkategorie werden die Gesamtumsätze der einzelnen Gruppenmitglieder addiert. Betreffend Mithaftung, Bildung, Veränderungen im Bestand, Auflösung und Vertretung gelten die Bestimmungen für die Gruppenbesteuerung bei der Mehrwertsteuer. Der Zusammenschluss gilt jedoch nur für die Abgabepflicht bei der Unternehmensabgabe.
Gemeinwesen
Mehrwertsteuerpflichtige autonome Dienststellen eines Gemeinwesens können sich für die Entrichtung der Unternehmensabgabe zusammenschliessen. Es gelten dieselben Bestimmungen wie für Zusammenschlüsse für die MWST. Der Zusammenschluss gilt jedoch nur für die Abgabepflicht bei der Unternehmensabgabe. Die Abgabepflicht obliegt dem Gemeinwesen, welchem die zusammengeschlossenen Dienststellen angehören.
Wie beantragen Sie eine Abgabegruppe?
Eine Abgabegruppe beantragen Sie auf ePortal.
Der Antrag zur Bildung einer Abgabegruppe ist der ESTV bis spätestens 15 Tage nach Beginn eines Kalenderjahres einzureichen. Verspätete Mitteilungen werden erst im Folgejahr wirksam.
Kontakt
Telefonische Anfragen
Abteilung Erhebung MWST
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern