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Abgabegruppen Abgabe Radio TV

Eine Unternehmensabgabegruppe beantragen Sie im ePortal.

Abgabe Radio TV

Unternehmensabgabe Radio & TV verwalten

Unternehmensabgabe Radio TV und MWST-Gruppe

Unternehmen unter einheitlicher Leitung, können für die Deklaration der Mehrwertsteuer eine MWST-Gruppe bilden.

Radio TV Unternehmensabgabe: Zusammenschlüsse Gemeinwesen

Autonome Dienststellen desselben Gemeinwesens können sich für die Unternehmensabgabe Radio TV zu einem Steuersubjekt zusammenschliessen.

Unternehmen

Unternehmen unter einheitlicher Leitung können sich zu einer Unternehmensabgabegruppe zusammenschliessen. Eine Unternehmensabgabegruppe besteht aus mindestens 30 Unternehmen und ist an Stelle ihrer Mitglieder abgabepflichtig. Für die Abgabepflicht bzw. die Zuweisung der Tarifkategorie werden die Gesamtumsätze der einzelnen Gruppenmitglieder addiert. Betreffend Mithaftung, Bildung, Veränderungen im Bestand, Auflösung und Vertretung gelten die Bestimmungen für die Gruppenbesteuerung bei der Mehrwertsteuer. Der Zusammenschluss gilt jedoch nur für die Abgabepflicht bei der Unternehmensabgabe.

Gemeinwesen

Mehrwertsteuerpflichtige autonome Dienststellen eines Gemeinwesens können sich für die Entrichtung der Unternehmensabgabe zusammenschliessen. Es gelten dieselben Bestimmungen wie für Zusammenschlüsse für die MWST. Der Zusammenschluss gilt jedoch nur für die Abgabepflicht bei der Unternehmensabgabe. Die Abgabepflicht obliegt dem Gemeinwesen, welchem die zusammengeschlossenen Dienststellen angehören.

Wie beantragen Sie eine Abgabegruppe?

Eine Abgabegruppe beantragen Sie auf ePortal

Der Antrag zur Bildung einer Abgabegruppe ist der ESTV bis spätestens 15 Tage nach Beginn eines Kalenderjahres einzureichen. Verspätete Mitteilungen werden erst im Folgejahr wirksam.

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Abteilung Erhebung MWST

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern