Mithilfe der hier verlinkten Kurse können für die MWST-Rechnung Fremdwährungen in Schweizer Franken umgerechnet werden.
Tageskurs, Monatsmittelkurs, Konzernumrechnungskurs
Die Abrechnung der Mehrwertsteuer erfolgt für alle Entgelte in Schweizer Franken (vgl. Art 45 MWSTV). Mit Hilfe der Fremdwährungskurse rechnen Sie ausländische Währungen in Schweizer Franken um.
Die von der ESTV publizierten Kurse sind hier abrufbar:
- tagesaktuelle Devisenkurse (Tageskurs Verkauf) oder
- aktueller Monatsmittelkurs
(Veröffentlichung für den Folgemonat jeweils am 25. bzw. am darauf folgenden ersten Werktag des Vormonats)
Ältere Monatsmittelkurse finden Sie im Archiv.
Fragen & Antworten zu den Fremdwährungskursen
Für die Berechnung der Inlandsteuer und der Bezugsteuer sind die Fremdwährungskurse zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerforderung zu verwenden. Für die Berechnung der Vorsteuern ist der Fremdwährungskurs zum Entstehungszeitpunkt des Anspruchs auf Vorsteuerabzug massgebend.
Bei Fremdwährungskursen, für welche die ESTV keinen Kurs bekannt gibt, gilt der publizierte Tageskurs (Devisenkurs Verkauf) einer inländischen Bank.
Für die Umrechnung kann wahlweise der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV publizierte Monatsmittelkurs oder der Tageskurs (Devisenkurs Verkauf) angewendet werden.
Das gewählte Vorgehen muss während mindestens einer Steuerperiode beibehalten werden. Es ist für die Berechnung der Inlandsteuer, der Bezugsteuer und des Vorsteuerabzugs anzuwenden. Ein Wechsel ist nur auf den Beginn einer neuen Steuerperiode möglich.
Zusätzliche Informationen zu den Fremdwährungskursen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer finden Sie in unseren Webpublikationen:
Die Fremdwährungskurse sind von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) spätestens ab 13.00 Uhr verfügbar. Ist der tagesaktuelle Kurs noch nicht publiziert, können Sie den zuletzt erfassten Tageskurs anwenden.
Die Verfügbarkeit der Tageskurse kann aus technischen Gründen nicht zu 100 % garantiert werden. Für die Mehrwertsteuer auf der Einfuhr gilt: Bei Systemausfall sind die Devisenkurse (Verkauf) bei einer schweizerischen oder liechtensteinischen Bank zu erfragen.
Die aktuellen Monatsmittelkurse sowie die Monatsmittelkurse pro Währung und Jahr werden durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG unverbindlich zur Verfügung gestellt.
HTML Version:
https://www.backend-rates.ezv.admin.ch/avgrateshtml?locale=de
XML Version:
https://www.backend-rates.ezv.admin.ch/api/xmlavgmonth
Der Monatsmittelkurs entspricht dem arithmetischen Mittel der Tageskurse vom 25. Tag eines Monats bis zum 24. Tag des Folgemonats. Publiziert wird der Monatsmittelkurs am 25. Tag des Folgemonats (oder am darauffolgenden ersten Werktag). Er darf ab Beginn des nächsten Monats angewendet werden.
Beispiel: Aus den Tageskursen vom 25. März bis zum 24. April wird der Monatsmittelkurs errechnet (und am 25. April publiziert), der vom 1. Mai bis zum 31. Mai angewendet werden darf.
Mehrwertsteuerpflichtige Personen, die Teil eines Konzerns sind, können für die Umrechnung ihren internen Konzernumrechnungskurs verwenden. Das gewählte Vorgehen muss während mindestens einer Steuerperiode beibehalten werden. Es ist für die Berechnung der Inlandsteuer, der Bezugsteuer und des Vorsteuerabzugs anzuwenden. Ein Wechsel ist nur auf den Beginn einer neuen Steuerperiode möglich.
Kontakt
Telefonische Anfragen
Abteilung Erhebung MWST
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Abteilung Erhebung
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern
Letzte Änderung 30.09.2024
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