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Die schweizerische Amts- und Rechtshilfe im Rahmen internationaler Steuerabkommen dient dem internationalen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden und umfasst die Amtshilfe gemäss Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), den Spontanen Informationsaustausch SIA und die Steueramtshilfe gemäss FATCA.
Häufige Anliegen zur Amts- und Rechtshilfe
Was ist Amts- und Rechtshilfe?
In den internationalen Beziehungen kennt die Schweiz die Amts- und Rechtshilfe, um Informationen im Steuerbereich auszutauschen.
- Die Amtshilfe dient dem Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden. Sie stützt sich auf bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Steuerinformationsabkommen (TIEA) sowie dem Amtshilfeübereinkommen (MCAA).
- Die Rechtshilfe dient dem Informationsaustausch zwischen Justizbehörden. Sie erfolgt auf der Grundlage des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (Rechtshilfegesetz [IRSG], dem Betrugsbekämpfungsabkommen [BBA] sowie dem Schengener Durchführungsübereinkommen [SDÜ]).
Für die Amts- und Rechtshilfe im Rahmen von internationalen Steuerabkommen ist die Abteilung Informationsaustausch in Steuersachen SEI zuständig.
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Letzte Änderung 16.06.2023