Die hier aufgeführten Musterformularen und Wegleitungen richten sich an kantonale Steuerbehörden, Arbeitgeber sowie an Bundesbedienstete, die im Ausland tätig sind. Alle übrigen Steuerpflichtigen können die Steuererklärung sowie dazugehörende Formulare bei den kantonalen Steuerbehörden beziehen, da diese für die Veranlagung zuständig sind.
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