Schweizerische Quellensteuer QST

Quellensteuer Schweiz QST

Die Quellensteuer wird in der Schweiz direkt vom Einkommen ausländischer Arbeitnehmenden abgezogen

  • sofern diese keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben (Grenzgängerinnen und Grenzgänger)
  • oder ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) in der Schweiz wohnen.

Arbeitgebende überweisen die Quellensteuer der kantonalen Steuerbehörde. Hier finden Sie alles zur Quellensteuer.



Häufige Anliegen


Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt vom Einkommen abgezogen wird. Personen, die zwar in der Schweiz wohnhaft sind, aber noch keine Niederlassungsbewilligung besitzen, sind quellensteuerpflichtig. Dasselbe gilt für Personen, die keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz für ihre Einkommen haben. Gemeint sind hiermit zum Beispiel Grenzgänger und Grenzgängerinnen, Wochenaufenthalter und –aufhalterinnen, Referenten und Referentinnen, Sportler und Sportlerinnen.

Der Tarif für die Quellensteuer ist kantonsabhängig und kann daher über die kantonalen Steuerverwaltungen abgefragt werden.

Fragen & Antworten zur Quellensteuer

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Letzte Änderung 11.03.2024

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