Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt vom Einkommen abgezogen wird. Personen, die zwar in der Schweiz wohnhaft sind, aber noch keine Niederlassungsbewilligung besitzen, sind quellensteuerpflichtig. Dasselbe gilt für in der Schweiz erzielte Einkommen von Personen, die keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben. Gemeint sind hiermit zum Beispiel Grenzgänger und Grenzgängerinnen, Wochenaufenthalter und –aufhalterinnen, Künstler und Künstlerinnen, Sportler und Sportlerinnen.
Der Tarif für die Quellensteuer ist kantonsabhängig und kann daher über die kantonalen Steuerverwaltungen abgefragt werden.
