Schweizerische Quellensteuer QST

Quellensteuer Schweiz QST

Die Quellensteuer wird in der Schweiz direkt vom Einkommen ausländischer Arbeitnehmenden abgezogen

  • sofern diese keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben (Grenzgängerinnen und Grenzgänger)
  • oder ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) in der Schweiz wohnen.

Arbeitgebende überweisen die Quellensteuer der kantonalen Steuerbehörde. Hier finden Sie alles zur Quellensteuer.



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Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Abteilung Aufsicht Kantone
Eigerstrasse 65
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Letzte Änderung 11.02.2025

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