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Direkte Bundessteuer (DBST)

Hier finden Sie alles zur direkten Bundessteuer (DBST): Lohnausweis, Kurslisten, Bundessteuertarife, Zinssätze oder Wegleitungen zur direkten Bundessteuer. Oder reichen Sie hier eine Strafanzeige ein.

Die direkte Bundessteuer ist eine Einkommenssteuer für natürliche Personen und eine Gewinnsteuer für juristische Personen. Unter Aufsicht des Bundes erfolgt die Veranlagung und der Bezug durch die Kantone.

Formulare und Wegleitungen der direkten Bundessteuer

Die Musterformularen und Wegleitungen richten sich an kantonale Steuerbehörden, Arbeitgeber sowie an Bundesbedienstete, die im Ausland tätig sind.

Lohnausweis / Rentenbescheinigung

Auf dem Formular Lohnausweis / Rentenbescheinigung bescheinigen Arbeitgebende ihren Arbeitnehmenden, welche Leistungen sie ausbezahlen.

Publikationen zur direkten Bundessteuer

Kreisschreiben, Rundschreiben, Merkblätter und weitere Informationen zur direkten Bundessteuer

Steuertarife zur direkten Bundessteuer

Auf dieser Seite befinden sich die aktuell geltenden Steuertarife sowie die Steuertarife vorhergehender Steuerjahre. Mit Hilfe der Tarife kann die geschuldete Einkommenssteuer für die direkte Bundessteuer ermittelt werden.

Quellensteuer

Quellensteuertarife für Löhne und übrige Einkünfte ausländischer Arbeitnehmenden.

Bundesbedienstete im Ausland

Steuererklärung mit Wegleitung für Bundesbedienstete im Ausland

Kurslisten (ICTax)

Kurslisten für das Bewerten der Wertpapiere und Devisen (ICTax)

Mitteilungen

Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen und Informationen der ESTV.

Statistiken zur direkten Bundessteuer

Der Bund erhebt mit der direkten Bundessteuer eine Steuer auf die Einkommen natürlicher Personen und die Gewinne juristischer Personen.

News

23. März 2026

Kurslisten (ICTax)

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Kurslisten sowie die Listen Gratisaktien 2025 aktualisiert.

19. März 2026

Bescheinigung des Arbeitgebers für in Frankreich ansässige Arbeitnehmer

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat die Bescheinigung des Arbeitgebers für in Frankreich ansässige Arbeitnehmer gemäss Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz/Frankreich, die Artikel 17 und Artikel 28ter des Abkommens unterliegen samt dazugehörigen Erläuterungen publiziert. Die Bescheinigung ist für die Übermittlung an die kantonale Steuerbehörde zwecks automatischen Informationsaustausch für die Daten an Frankreich bestimmt. Diese Bescheinigung ist von allen Schuldnern der steuerbaren Leistung, insbesondere Arbeitgeber und Versicherungen, einzureichen, und zwar jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres für die vorangegangene Steuerperiode. Die erstmalige Einreichung erfolgt Anfang 2027 für die Steuerperiode 2026.

16. März 2026

Kurslisten (ICTax)

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Kurslisten sowie die Listen Gratisaktien 2025 aktualisiert.

Fragen und Antworten zur direkten Bundessteuer

Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Spezifische Anfragen

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern