Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST online via ePortal abrechnen. Das Abrechnungsformular kann nicht mehr auf Papier bestellt werden.
Fragen & Antworten zur Onlinepflicht
Seit dem 01.01.2025 ist die Bestellung einer Papierabrechnung nicht mehr möglich. Im ePortal stehen unter «MWST abrechnen» zwei Varianten für die Online-Abrechnung zur Verfügung. Einerseits der Zugang «MWST-Abrechnung pro» mit Account oder andererseits der Zugang «MWST-Abrechnung easy» ohne Account.
Das letzte Bestellformular für eine Papierabrechnung liegt dem Versand des Abrechnungscodes Ende November 2024 bei.
Besuchen Sie das ePortal. Im ePortal finden Sie die MWST-Abrechnung unter «MWST abrechnen». Es stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Wahl:
- MWST-Abrechnung pro: Dies ist die Vollversion mit allen zurzeit verfügbaren Funktionalitäten und Dienstleistungen.
- MWST-Abrechnung easy: Diese Online-Abrechnung verfügt über ein einfaches Gastlogin. Zudem können Steuervertreter optional Gebrauch von der Deklarationsfreigabe machen. Die Deklarationsfreigabe ist ein Dokument, das die steuerpflichtige Person – zur Bestätigung der elektronisch eingereichten Abrechnung des Steuervertreters – unterzeichnet und der ESTV per Post einreicht.
Unter MWST online abrechnen finden Sie die Gegenüberstellung von MWST-Abrechnung pro und MWST-Abrechnung easy. Wir empfehlen Ihnen MWST-Abrechnung pro, damit Sie von allen Dienstleistungen profitieren können.
Letzte Änderung 05.02.2025
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