Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST online via ePortal abrechnen. Das Abrechnungsformular kann nicht mehr auf Papier bestellt werden.
Fragen & Antworten zur Onlinepflicht
Während der Übergangsfrist können Sie weiter mit der Papierabrechnung die MWST deklarieren, falls sie heute die online MWST-Abrechnung noch nicht verwenden. Mit dem Versand des Abrechnungscodes erhalten Sie ein separates Bestellformular. Bitte füllen Sie dieses aus und senden Sie es per Post zurück an die ESTV (keine E-Mails, Telefon oder Fax). Sie erhalten dann die Papierabrechnung per Post. Dieser Vorgang muss für jede neue Abrechnungsperiode wiederholt werden.
Das letzte Bestellformular für eine Papierabrechnung liegt dem Versand des Abrechnungscodes Ende November 2024 bei.
Besuchen Sie das ePortal. Im ePortal finden Sie die MWST-Abrechnung unter «MWST abrechnen». Es stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Wahl:
- MWST-Abrechnung pro: Dies ist die Vollversion mit allen zurzeit verfügbaren Funktionalitäten und Dienstleistungen.
- MWST-Abrechnung easy: Diese Online-Abrechnung verfügt über ein einfaches Gastlogin. Zudem können Steuervertreter optional Gebrauch von der Deklarationsfreigabe machen. Die Deklarationsfreigabe ist ein Dokument, das die steuerpflichtige Person – zur Bestätigung der elektronisch eingereichten Abrechnung des Steuervertreters – unterzeichnet und der ESTV per Post einreicht.
Unter MWST online abrechnen finden Sie die Gegenüberstellung von MWST-Abrechnung pro und MWST-Abrechnung easy. Wir empfehlen Ihnen MWST-Abrechnung pro, damit Sie von allen Dienstleistungen profitieren können.
Letzte Änderung 30.09.2024
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