Das revidierte Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft und beinhaltet eine neue Regelung zur mehrwertsteuerlichen Behandlung von Subventionen (Art. 18 Abs. 3 MWSTG):
«Bezeichnet ein Gemeinwesen von ihm ausgerichtete Mittel gegenüber dem Empfänger oder der Empfängerin ausdrücklich als Subvention oder als anderen öffentlich-rechtlichen Beitrag, so gelten diese Mittel als Subvention oder anderer öffentlich-rechtlicher Beitrag im Sinne von Absatz 2 Buchstabe a.»
Dies erleichtert die Abgrenzung zwischen nicht steuerbaren Subventionen und steuerbaren Entgelten bei der Mehrwertsteuer.
Weitere Informationen dazu finden Sie in der MWST-Info 04 Steuerobjekt und in der MWST-Info 05 Subventionen und Spenden.