Die ESTV erlässt in Strafverfahren betreffend die Mehrwertsteuer, die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben sowie betreffend die internationale Amtshilfe Strafbescheide, Strafverfügungen und Einstellungsverfügungen. Solche Entscheide schliessen die Strafverfahren ab, wenn sie rechtskräftig sind.
Die Strafentscheide betreffend die Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben und den internationalen Informationsaustausch können anonymisiert ab Eintritt der Rechtskraft (frühestens ab Oktober 2020) eingesehen werden. Für sogenannte Massenverfahren, in welchen sich die Entscheide nur in den Namen, den Daten und der Bussenhöhe unterscheiden, werden Modellentscheide zur Einsicht aufgelegt.
Die Einsicht ist kostenlos. Für die Abgabe von Kopien können Gebühren anfallen (GebV-ESTV).
Die Einsicht in diese anonymisierten Strafentscheide findet nach schriftlicher oder telefonischer Terminvereinbarung in den Räumlichkeiten der ESTV statt.
Interessierte melden sich bei einsicht.strafentscheide@estv.admin.ch.
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Telefonische Anfragen
Abteilung Recht
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
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Schwarztorstrasse 50
3003 Bern
Letzte Änderung 01.10.2024
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