Wie wird ein Termin für die MWST-Kontrolle festgesetzt?

Die Steuerexpertin bzw. der Steuerexperte MWST wird vor der MWST-Kontrolle mit Ihnen telefonisch Kontakt aufnehmen und zusammen mit der zuständigen Person

  • den Termin für die MWST-Kontrolle;
  • Revisionsort;
  • Kontrollperiode (I. d. R. werden alle abgeschlossenen, noch nicht verjährten Steuerperioden kontrolliert); und
  • die ungefähre Revisionsdauer

vereinbaren und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen benötigt werden.

Gleichzeitig können weitere Informationen ausgetauscht werden, z. B.:

  • Abschluss der Buchhaltung
  • sind allfällig weitere Unternehmen bei Ihnen domiziliert und/oder sind andere, nahestehende Unternehmen (z. B. Arbeits- und Bürogemeinschaften) in die Revision einzubeziehen.
Die telefonisch angekündigte MWST-Kontrolle wird Ihnen schriftlich bestätigt.

Wünschen Sie mit Ihrem Treuhandbüro Kontakt aufzunehmen? Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Ihre Treuhänderin bzw. Ihr Treuhänder die MWST-Abrechnungen erstellt und aus diesem Grund auch während der MWST-Kontrolle für Auskünfte erreichbar sein sollte.

Auf Ihren besonderen Wunsch hin und mit dem Einverständnis Ihrer Treuhänderin bzw. Ihres Treuhänders kann die MWST-Kontrolle ausnahmsweise in ihren bzw. seinen Arbeitsräumen vorgenommen werden. In diesem Falle ist jedoch sicherzustellen, dass alle notwendigen Unterlagen am Domizil Ihrer Treuhänderin bzw. Ihres Treuhänders vorliegen.

Achtung: Im Zusammenhang mit einer MWST-Kontrolle entstehende Kosten (eigene Aufwendungen oder z. B. Honorarrechnungen von Dritten) gehen zu Ihren Lasten, werden also nicht von der ESTV übernommen.

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Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Abteilung Externe Prüfung
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern

Letzte Änderung 12.06.2023

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