Die Steuerexpertin oder der Steuerexperte MWST wird Ihnen die bereit zu stellenden Unterlagen für die MWST-Kontrolle anlässlich der telefonischen Anmeldung bekannt geben.
Es sind dies insbesondere:
- Bilanzen und Erfolgsrechnungen detailliert (z. B. EDV-Auswertung);
- Revisionsstellenberichte (falls vorhanden);
- Buchhaltungen (Haupt- und Hilfsbuchhaltungen) und Kontenblätter der Finanzbuchhaltung mit MWST-Code;
- Unterlagen für die Erstellung der MWST-Abrechnungen «MWST-Ordner», inklusive Berechnung allfälliger Privatanteile Fahrzeuge;
- Umsatzabstimmung pro Jahr, ausgehend von den Salden der massgebenden Ertrags-Konten unter Berücksichtigung von Abgrenzungsposten und allfälligen Sonderposten gegenüber der Ziffer 200 der Abrechnungsformulare (Art. 128 Abs. 2 MWSTV);
- Vorsteuerabstimmung pro Jahr, verbuchte Vorsteuer gemäss Vorsteuerkonten der Finanzbuchhaltung gegenüber der Deklaration in den Abrechnungsformularen;
- Steuererklärung der direkten Steuern inklusive definitive Veranlagungsverfügungen;
- Leasingverträge;
- AHV-Lohnsummen-Deklaration, auf welcher die einzelnen Mitarbeitenden aufgeführt sind;
- Grundbücher, Kassabelege, Inventare, Kopien von Kunden- oder Lieferantenrechnungen sowie Einfuhr- und Ausfuhrdokumente.
Für die Kontrollvorbereitung ist es oft sinnvoll, dass Buchhaltung und Jahresabschlüsse bereits vorgängig zur MWST-Kontrolle elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
Link
Kontakt
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Abteilung Externe Prüfung
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern
Letzte Änderung 20.01.2025