Elektronische Veranlagungsverfügungen des Zolls

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) stellt bei der Ein- und Ausfuhr von Gegenständen elektronische Veranlagungsverfügungen (eVV) aus. Hier finden Sie Informationen, wie Sie diese Ausfuhrnachweise und Belege für den Vorsteuerabzug (in der MWST-Abrechnung) erhalten und wie diese zu archivieren sind.

Fragen & Antworten zu den elektronischen Veranlagungsverfügungen (eVV) des BAZG

Wie erhält man die eVV?

Es gibt drei Möglichkeiten, die elektronischen Veranlagungsverfügungen (eVV) zu beziehen. Die nötigen Informationen dazu finden Sie auf der Website des BAZG unter folgendem Link:

Was bedeutet die eVV für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen?

Bei der Ausfuhr von Gegenständen dient die eVV als Ausfuhrnachweis. Bei der Einfuhr von Gegenständen dient sie als Nachweis für den Vorsteuerabzug in der MWST-Abrechnung.

Wie ist die eVV zu archivieren?

Die vom BAZG erstellte eVV wird mit einer elektronischen Signatur bereitgestellt. Sie ist daher elektronisch zu archivieren. Tipps zur Archivierung finden Sie unter folgendem Link:

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Letzte Änderung 20.07.2023

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