CbCR-Registrierung

Die Pflicht zur Einreichung eines länderbezogenen Berichts besteht erstmals für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2018 oder später beginnen. Gemäss Artikel 10 Absatz 1 ALBAG hat sich der berichtende Rechtsträger unaufgefordert bei der ESTV anzumelden. Die Anmeldung hat bis spätestens 90 Tage nach Ablauf der Berichtssteuerperiode zu erfolgen. 

Registrierung für CbCR via ePortal

Die Registrierung als berichtender Rechtsträger hat über das ePortal zu erfolgen.

Zur Unterstützung stehen Ihnen die Anleitung Registrierung (PDF, 386 kB, 01.11.2021) sowie das Servicedesk unter +41 58 464 54 01 zur Verfügung.
 
Der Registrierungsprozess gilt als abgeschlossen, sobald ein Administrator des Rechtsträgers im Portal freigeschaltet wurde. Es wird keine Registrierungsbestätigung versendet.

 

Letzte Änderung 02.11.2022

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https://www.estv.admin.ch/content/estv/de/home/internationales-steuerrecht/international-cbcr/cbcr-registrierung.html