Die Pflicht zur Einreichung eines länderbezogenen Berichts besteht erstmals für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2018 oder später beginnen. Gemäss Artikel 10 Absatz 1 ALBAG hat sich der berichtende Rechtsträger unaufgefordert bei der ESTV anzumelden. Die Anmeldung hat bis spätestens 90 Tage nach Ablauf der Berichtssteuerperiode zu erfolgen.
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