Auf der Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b sind sämtliche sich auf dem Markt befindlichen Versicherungsprodukte der Säule 3b aufgeführt, welche der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur Beurteilung vorgelegt wurden.
Diese Liste wird in Absprache mit der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) und dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) erstellt.
Die Prüfung durch die ESTV erstreckt sich ausschliesslich auf die ihr eingereichten Produkteunterlagen (Produktebeschrieb, Musterpolicen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Bestätigung des verantwortlichen Aktuars etc.).
Sie stellt eine Stellungnahme der Aufsichtsbehörde für die direkte Bundessteuer dar.
Es obliegt der kantonalen Veranlagungsbehörde zu prüfen, ob im Einzelfall eine Kapitalleistung aus einem Versicherungsprodukt der Säule 3b die Voraussetzungen «als der Vorsorge dienend» für die einkommensteuerrechtliche Privilegierung erfüllt.
Anträge zur Prüfung von Vorsorgeprodukten der Säule 3b sind – mit allen erforderlichen Unterlagen – elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse einzureichen: ruling.dvs@estv.admin.ch.