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Steuerbarer Ertragsanteil von Leibrentenversicherungen nach VVG (vgl. Art. 22 Abs. 3 Bst. a und b DBG)

AS 2023 38
Bundesgesetz vom 17. Juni 2022 über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen

Hinweise:
Die Berechnung des steuerbaren Ertragsanteils gemäss Art. 22 Abs. 3 Bst. a DBG basiert auf einem Modellvertrag einer mittels Einmalprämie in CHF finanzierten Leibrentenversicherung. Massgebend ist daher der maximale technische Zinssatz für Versicherungspolicen gegen Einmalprämien in CHF. Da für alle Versicherungsabschlüsse eines Kalenderjahres ein einheitlicher steuerbarer Ertragsanteil gelten soll, ist jeweils der maximale technische Zinssatz per 1. Januar des Abschlussjahres massgebend.

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