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Sicherheitswarnung

Phishing-Versuch im Namen der ESTV

Aktualisiert am 21. Mai 2026

Derzeit kursiert eine betrügerische Nachricht, die vorgibt, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu stammen, und eine angebliche Steuerrückerstattung in Höhe von 287 CHF ankündigt.Bei dieser E-Mail handelt es sich um einen Phishing-Versuch, der darauf abzielt, Sie dazu zu verleiten, Ihre Bankdaten auf einer gefälschten Regierungswebsite einzugeben. Bitte ignorieren Sie diese E-Mails, klicken Sie nicht auf die darin enthaltenen Links, geben Sie keine persönlichen Daten preis und löschen Sie diese E-Mails.

Steuerbarer Ertragsanteil von Leibrentenversicherungen nach VVG (vgl. Art. 22 Abs. 3 Bst. a und b DBG)

AS 2023 38
Bundesgesetz vom 17. Juni 2022 über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen

Hinweise:
Die Berechnung des steuerbaren Ertragsanteils gemäss Art. 22 Abs. 3 Bst. a DBG basiert auf einem Modellvertrag einer mittels Einmalprämie in CHF finanzierten Leibrentenversicherung. Massgebend ist daher der maximale technische Zinssatz für Versicherungspolicen gegen Einmalprämien in CHF. Da für alle Versicherungsabschlüsse eines Kalenderjahres ein einheitlicher steuerbarer Ertragsanteil gelten soll, ist jeweils der maximale technische Zinssatz per 1. Januar des Abschlussjahres massgebend.

Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Spezifische Anfragen

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern