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Sicherheitswarnung

Achtung ─ Phishing-Versuch!

Aktualisiert am 22. Sept. 2026

Derzeit werden mehrere betrügerische E-Mails versendet, die vorgeben, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu stammen. Wir möchten Sie daran erinnern, dass die offiziellen E-Mail-Adressen der Eidgenössischen Steuerverwaltung immer auf @admin.ch oder auf eine Subdomain von @***.admin.ch enden. Zu den identifizierten betrügerischen Adressen gehören insbesondere Adressen mit @miumg.edu.gt sowie *kundenportal@hilfe-kundendienst.ch. Diese Liste ist jedoch nicht vollständig. Bitte ignorieren Sie diese Nachrichten, klicken Sie nicht auf eventuelle Links und öffnen Sie keine Anhänge. Vielen Dank für Ihre Wachsamkeit.

Steuerbarer Ertragsanteil von Leibrentenversicherungen nach VVG (vgl. Art. 22 Abs. 3 Bst. a und b DBG)

AS 2023 38
Bundesgesetz vom 17. Juni 2022 über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen

Hinweise:
Die Berechnung des steuerbaren Ertragsanteils gemäss Art. 22 Abs. 3 Bst. a DBG basiert auf einem Modellvertrag einer mittels Einmalprämie in CHF finanzierten Leibrentenversicherung. Massgebend ist daher der maximale technische Zinssatz für Versicherungspolicen gegen Einmalprämien in CHF. Da für alle Versicherungsabschlüsse eines Kalenderjahres ein einheitlicher steuerbarer Ertragsanteil gelten soll, ist jeweils der maximale technische Zinssatz per 1. Januar des Abschlussjahres massgebend.

Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Spezifische Anfragen

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern