VAT-Refund: Rückerstattung an Unternehmen im Ausland
Kurzinformation über die Vergütung der Mehrwertsteuer an Unternehmen mit Geschäftssitz im Ausland.
Hatten Sie als Leistungsempfänger mit Wohn-, Geschäftssitz oder Betriebsstätte im Ausland für die unternehmerische Tätigkeit in der Schweiz Auslagen für die Mehrwertsteuer und wollen diese zurückzahlen lassen? Hier erfahren Sie mehr über das sogennante «VAT-Refund».
Die gesetzliche Grundlage im Bereich VAT Refund findet sich in Art. 107 Abs. 1 Bst. b des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer (MWSTG) und in den Art. 151 - 156 der Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 2009 (MWSTV). Detaillierte Angaben zur Vergütung der Mehrwertsteuer entnehmen Sie bitte der MWST-Info Vergütungsverfahren.
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