Ab dem 1. Oktober 2022 können nur noch QR-Rechnungen verarbeitet werden. Orange und rote Einzahlungsscheine sind danach nicht mehr als Zahlungsmittel zugelassen und können nicht mehr verarbeitet werden.
Im E-Banking erfasste Daueraufträge
Daueraufträge, die auf orangen oder roten Einzahlungsscheinen basieren, werden ab dem 1. Oktober 2022 nicht mehr ausgeführt.
Zahlungen mittels IBAN (International Bank Account Number)
Sie können Zahlungen weiterhin mittels IBAN vornehmen. Bitte geben Sie jeweils die ESTV-ID, die Mehrwertsteuernummer oder die UID-Nummer sowie den Zahlungsgrund an.
Hier finden Sie die nötigen IBAN:
Letzte Änderung 13.09.2024