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Sicherheitswarnung

Phishing-Versuch im Namen der ESTV

Aktualisiert am 21. Mai 2026

Derzeit kursiert eine betrügerische Nachricht, die vorgibt, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu stammen, und eine angebliche Steuerrückerstattung in Höhe von 287 CHF ankündigt.Bei dieser E-Mail handelt es sich um einen Phishing-Versuch, der darauf abzielt, Sie dazu zu verleiten, Ihre Bankdaten auf einer gefälschten Regierungswebsite einzugeben. Bitte ignorieren Sie diese E-Mails, klicken Sie nicht auf die darin enthaltenen Links, geben Sie keine persönlichen Daten preis und löschen Sie diese E-Mails.

Neue QR-Rechnung löst bisherige Einzahlungsscheine ab

Ab dem 1. Oktober 2022 können nur noch QR-Rechnungen verarbeitet werden. Orange und rote Einzahlungsscheine sind danach nicht mehr als Zahlungsmittel zugelassen und können nicht mehr verarbeitet werden.

Neue QR-Rechnung löst bisherige Einzahlungsscheine ab

Im E-Banking erfasste Daueraufträge

Daueraufträge, die auf orangen oder roten Einzahlungsscheinen basieren, werden ab dem 1. Oktober 2022 nicht mehr ausgeführt.

Zahlungen mittels IBAN (International Bank Account Number)

Sie können Zahlungen weiterhin mittels IBAN vornehmen. Bitte geben Sie jeweils die ESTV-ID, die Mehrwertsteuernummer oder die UID-Nummer sowie den Zahlungsgrund an.

Hier finden Sie die nötigen IBAN: