Folgende Bescheinigungen / Bestätigungen können bei uns bezogen bzw. bestellt werden:
MWST-Unternehmensbescheinigung
Die MWST-Unternehmensbescheinigung wird im Ausland als Nachweis im Vergütungsverfahren für die Rückforderung ausländischer Mehrwertsteuer sowie als Bestätigung der Eintragung als mehrwertsteuerpflichtige Person benötigt.
MWST-Eintragungsbescheinigung
Die MWST-Eintragungsbescheinigung wird für andere Unternehmen als Nachweis bezüglich Eintragung im Schweizerischen Mehrwertsteuerregister verwendet.
Bestätigung über die Bezahlung der MWST (z. B. für öffentliche Submissionen)
Im öffentlichen Beschaffungswesen können Anbietende verpflichtet werden, den Nachweis zu erbringen, dass sie (u. a.) die Mehrwertsteuer bezahlt haben. Mit diesem Online-Formular können Sie eine entsprechende Bestätigung beantragen.
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Telefonische Anfragen
Abteilung Erhebung
Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Abteilung Erhebung
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern
Letzte Änderung 23.05.2024
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