Bescheinigung / Bestätigung MWST
Folgende Bescheinigungen / Bestätigungen können bei uns bezogen bzw. bestellt werden:
MWST-Unternehmensbescheinigung anfordern
Diese wird im Ausland als Nachweis im Vergütungsverfahren für die Rückforderung ausländischer MWST sowie als Bestätigung der Eintragung als MWST-pflichtige Person benötigt.
MWST-Eintragungsbescheinigung anfordern
Diese wird für andere Unternehmen als Nachweis bezüglich Eintragung im Schweizerischen Mehrwertsteuerregister verwendet.
Bestätigung Bezahlung MWST (öffentliche Submission)
Im öffentlichen Beschaffungswesen können Anbietende verpflichtet werden, den Nachweis zu erbringen, dass sie (u. a.) die Mehrwertsteuer bezahlt haben.
Kontakt
Telefonische Anfragen
Abteilung Erhebung
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Abteilung Erhebung
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern