Bescheinigung / Bestätigung MWST

Folgende Bescheinigungen / Bestätigungen können bei uns bezogen bzw. bestellt werden:

Unternehmerbescheinigung

Die Unternehmerbescheinigung wird im Ausland als Nachweis im Vergütungsverfahren für die Rückforderung ausländischer Mehrwertsteuer sowie als Bestätigung der Eintragung als mehrwertsteuerpflichtige Person benötigt.

Eintragungsbescheinigung

Die Eintragungsbescheinigung wird für andere Unternehmen als Nachweis bezüglich Eintragung im Schweizerischen Mehrwertsteuerregister verwendet.

Bestätigung über die Bezahlung der MWST (z. B. für öffentliche Submissionen)

Im öffentlichen Beschaffungswesen können Anbietende verpflichtet werden, den Nachweis zu erbringen, dass sie (u. a.) die Mehrwertsteuer bezahlt haben. Mit diesem Online-Formular können Sie eine entsprechende Bestätigung beantragen.

Letzte Änderung 25.01.2023

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Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
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3003 Bern

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