Folgende Bescheinigungen / Bestätigungen können bei uns bestellt werden
Unternehmerbescheinigung
Die Unternehmerbescheinigung wird in einem anderen Land als Nachweis im Vergütungsverfahren für die Rückforderung ausländischer Mehrwertsteuer und für die Anmeldung Steuerpflicht benötigt.
Eintragungsbescheinigung
Die Eintragungsbescheinigung wird für andere Firmen als Nachweis bezüglich Eintragung im Schweizerischen Mehrwertsteuerregister verwendet.
Bestätigung für öffentliche Submission
Im öffentlichen Beschaffungswesen können Anbietende verpflichtet werden, den Nachweis zu erbringen, dass sie (u. a.) die Mehrwertsteuer bezahlt haben. Mit diesem Online-Formular können Sie eine entsprechende Steuerbestätigung beantragen.