Anmelden und Abrechnen erfolgen ab dem 1. Januar 2024 in der Regel elektronisch. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer, Art. 65a, kann der Bundesrat das elektronische Verfahren vorschreiben. Die Verordnung zur Umsetzung tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Unternehmen, die ihre Eingaben an die ESTV in Papierform erledigen, wird eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt, um die elektronische Abwicklung umzusetzen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST via ePortal anmelden und abrechnen.
Fragen & Antworten zur Onlinepflicht
Während der Übergangsfrist können Sie weiterhin mit der Papierabrechnung die MWST deklarieren, falls sie heute die Online-MWST-Abrechnung noch nicht verwenden. Mit dem Versand des Abrechnungscodes erhalten Sie ein separates Bestellformular. Bitte füllen Sie dieses aus und senden Sie es per Post zurück an die ESTV (keine E-Mails, Telefon oder Fax). Sie erhalten dann die Papierabrechnung per Post. Dieser Vorgang muss für jede neue Abrechnungsperiode wiederholt werden.
Das letzte Bestellformular für eine Papierabrechnung liegt dem Versand des Abrechnungscodes Ende November 2024 bei.
Besuchen Sie das ePortal. Im ePortal finden Sie die MWST-Abrechnung unter «MWST abrechnen». Es stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Wahl:
- MWST-Abrechnung pro: Dies ist die Vollversion mit allen zurzeit verfügbaren Dienstleistungen.
- MWST-Abrechnung easy: Diese Online-Abrechnung verfügt über ein einfaches Gastlogin. Steuervertretende können optional Gebrauch von der Deklarationsfreigabe machen. Die Deklarationsfreigabe ist ein Dokument, das die steuerpflichtige Person – zur Bestätigung der elektronisch eingereichten Abrechnung des Steuervertreters – unterzeichnet und der ESTV per Post einreicht.
Vergleichen Sie MWST-Abrechnung pro und MWST-Abrechnung easy unter MWST online abrechnen. Wir empfehlen Ihnen MWST-Abrechnung pro, damit Sie von allen Dienstleistungen profitieren können.
Letzte Änderung 29.09.2023
Kontakt
Telefonische Anfragen
Abteilung Erhebung
Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Abteilung Erhebung
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern