Onlinepflicht

Anmelden und Abrechnen erfolgen ab dem 1. Januar 2024 in der Regel elektronisch. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer, Art. 65a, kann der Bundesrat das elektronische Verfahren vorschreiben. Die Verordnung zur Umsetzung tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Unternehmen, die ihre Eingaben an die ESTV in Papierform erledigen, wird eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt, um die elektronische Abwicklung umzusetzen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST via ePortal anmelden und abrechnen.

Fragen & Antworten zur Onlinepflicht

Letzte Änderung 20.10.2023

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