Mehrwertsteuer (MWST)
Hier finden Sie alles zur Schweizer Mehrwertsteuer (MWST): Online Abrechnung, Formulare, MWST-Nummer, An- und Abmeldung, Fristverlängerungen und die Grundlagen zur MWST-Pflicht.
Die MWST ist eine allgemeine Verbrauchs- und Konsumsteuer, die vom Bund bei Unternehmen erhoben wird. Die Unternehmen überwälzen die MWST auf die Konsumentinnen und Konsumenten.
MWST-Steuerpflicht
MWST-Pflicht abklären und MWST anmelden und abmelden, Bezugsteuer, Versandhandel, Sport
Mehrwertsteuer abrechnen
MWST abrechnen, Korrekturabrechnung, Fristverlängerung beantragen, und Jahresabstimmung einreichen, Abrechnungscode nachbestellen, Fremdwährungskurse
Mehrwertsteuer bezahlen
Zahlungsfristverlängerung beantragen, Fälligkeit, Verzugs- und Vergütungszins, Inkassomassnahmen, Zahlungsadresse
Bescheinigung / Bestätigung MWST
Unternehmens- und Eintragungsbescheinigung oder Bezahlbestätigung anfordern
MWST-Steuersätze
Schweizer MWST-Sätze, Saldo- und Pauschalsteuersätze
MWST-Publikationen
MWST-Publikationen, Entwürfe, MWST-Praxispublikationen, Mitteilungen
MWST-Verfahrensfragen
Elektronischer Geschäftsverkehr, Beweismittelfreiheit, MWST-Kontrolle, Einsicht in Strafentscheide der ESTV, Rechtliche Auskünfte
MWST-Adresse ändern
Sitzadresse, Korrespondenzadresse und Namen ändern
Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)
Unternehmens-Identifikationsnummer abrufen
Mehrwertsteuer Fachinformationen
Tax-free, VAT-Refund, Vergütung ausländischer Mehrwertsteuer, Luftverkehr
Fremdwährungskurse MWST
Mithilfe der hier verlinkten Kurse können für die MWST-Rechnung Fremdwährungen in Schweizer Franken umgerechnet werden.
Statistiken zur Mehrwertsteuer
Finden Sie hier statistische Auswertungen zur Mehrwertsteuer nach Jahr und Branche.
News
MWST: Publikation der Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST
Heute wurde ein Entwurf zur Mehrwertsteuer-Praxis auf der Internetseite aufgeschaltet. Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 2. März 2026. Der Entwurf bleibt jedoch auch nach der Praxis-Konsultation aufgeschaltet.
Nur noch einmal pro Jahr die MWST abrechnen
Bereits einige Tausend Unternehmen rechnen die MWST nur noch einmal pro Jahr anstatt vierteljährlich ab. Möglich ist dies für Unternehmen, deren Umsatz CHF 5'005'000 pro Jahr nicht überschreitet und die die Abrechnungen in den letzten drei Jahren fristgerecht eingereicht und bezahlt haben. Die Umstellung ist einfach und direkt im ePortal-Service «MWST abrechnen» unter «Abrechnungsmodalitäten» möglich. Nutzen Sie die Gelegenheit zur Umstellung bis spätestens am 28.02.2026.
Neue Übersicht der MWST-Formulare
Die Eidgenössische Steuerverwaltung stellt auf ihrer Website eine neue Übersicht der MWST-Formulare zur Verfügung. Die Seite zeigt auf einen Blick, welche Formulare online verfügbar sind und welche in Papierform eingereicht werden müssen. In der Übersicht finden Sie direkte Zugänge zu den Online-Formularen und zu den PDF-Downloads. Formulare können Sie weiterhin online oder auf Papier einreichen, sofern das Papierformular in der Übersicht angezeigt wird.
Fragen und Antworten zur MWST
Kontakt
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.
Spezifische Anfragen
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern