Zum Hauptinhalt springen

Digitale Bedrohungen

Phishing per E-Mail

Aktualisiert am 2. Apr. 2026

Derzeit sind Phishing-E-Mails im Namen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Umlauf. Diese geben vor, eine offizielle Mitteilung zu einer Rückerstattung zu enthalten. Bitte ignorieren Sie diese E-Mails, klicken Sie nicht auf die darin enthaltenen Links, geben Sie keine persönlichen Daten preis und löschen Sie diese E-Mails. Weitere Massnahmen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Cybersicherheit.

Schweizer Mehrwertsteuersätze

Hier finden Sie Informationen zu den MWST-Sätzen.

Erhöhung der Steuersätze bei der MWST per 1. Januar 2024

Per 1. Januar 2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze. Anleitung Deklaration der MWST beim Übergang 2023/2024.

Entwicklung der Mehrwertsteuersätze in der Schweiz

Hier erfahren Sie mehr über die Entwicklung der Schweizer Mehrwertsteuersätze seit der Einführung der Mehrwertsteuer (MWST) in der Schweiz.

Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze bei der Mehrwertsteuer

Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze sind Branchensätze, welche die Abrechnung der MWST wesentlich vereinfachen.

Aktuell geltende Mehrwertsteuersätze

Normalsatz: 8,1 %

Alle steuerbaren Leistungen, die nicht dem Sondersatz oder reduzierten Satz unterliegen, sind zum Normalsatz steuerbar.

Reduzierter Satz: 2,6 %

Die Steuer wird zum reduzierten Satz von 2,6 % erhoben auf dem Entgelt (und der Einfuhr) folgender Lieferungen:

  • Wasser in Leitungen
    (Ausnahme: Entsorgung von Abwasser [Dienstleistung] unterliegt dem Normalsatz);
  • Lebensmittel nach dem LMG
    (Einzelheiten gemäss Ziff. 2.1.1 der MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze);
  • Vieh, Geflügel;
  • Fische und andere Tiere zu Speisezwecken;
  • Getreide;
  • Sämereien, Setzknollen und -zwiebeln, lebende Pflanzen, Stecklinge, Pfropfreiser sowie Schnittblumen und Zweige, auch zu Arrangements, Sträussen, Kränzen und dergleichen veredelt;
  • Futtermittel, Silagesäuren, Streumittel für Tiere;
  • Dünger, Pflanzenschutzmittel, Mulch und anderes pflanzliches Abdeckmaterial
    (weitere und detaillierte Einzelheiten gemäss Ziff. 2.1.1 der MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze);
  • Medikamente
    (Art. 49 MWSTV);
  • Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und andere Druckerzeugnisse ohne Reklamecharakter
    (Art. 50 und 51 MWSTV) und (Reklamecharakter: s. Art. 52 MWSTV);
  • Produkte für die Monatshygiene (ab 01.01.2025).

Zudem gilt der reduzierte Satz für folgende Leistungen:

  • elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ohne Reklamecharakter
    (Art. 51a und 52 MWSTV);
  • Dienstleistungen der Radio- und Fernsehgesellschaften, mit Ausnahme derjenigen mit gewerblichem Charakter (z. B. Werbespots);
  • im Bereich der Landwirtschaft erbrachte Bodenbearbeitungsleistungen, die unmittelbar der Erzeugung von zum reduzierten Satz steuerbaren Urprodukten vorausgehen (z. B. Säen, Pflügen, Eggen, Düngen, Spritzen von Obstbäumen, Reben oder Gemüse), welche ihrerseits hauptsächlich zum Zweck der menschlichen Ernährung oder als Futter- und Streumittel für Tiere bestimmt sind und auf der Bearbeitung solcher noch mit dem Boden verbundenen Erzeugnisse (z. B. Ernten von Gras/Heu, Getreide, Gemüse, Trauben);
  • von der Steuer ausgenommene Leistungen (Umsätze) nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 14 - 16 MWSTG, unter der Voraussetzung, dass für deren Versteuerung nach Art. 22 MWSTG optiert wurde.

Im Falle einer Option versteuern Landwirte, Forstwirte oder Gärtner die Lieferungen der im eigenen Betrieb gewonnenen Erzeugnisse zum massgebenden Steuersatz. Gleiches gilt für den Verkauf von Vieh durch Viehhändler sowie den Verkauf von Milch durch Milchsammelstellen an milchverarbeitende Betriebe.

Sondersatz für Beherbergung: 3,8 %

Der Sondersatz auf Beherbergungsleistungen von 3,8 % findet Anwendung auf dem Gewähren von Unterkunft einschliesslich der allfälligen Abgabe eines Frühstücks, selbst wenn dieses separat in Rechnung gestellt wird.

Gesetz und Verordnung

641.20 - Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)

641.201 - Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV)

Webpublikationen

Weitere Informationen finden Sie in unseren webbasierten Publikationen.

Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

Spezifische Anfragen

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern