Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze bei der Mehrwertsteuer
Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze sind Branchensätze, welche die Abrechnung der Mehrwertsteuer wesentlich vereinfachen, weil die Vorsteuern nicht ermittelt werden müssen.
Saldosteuersätze ab 1. Januar 2025
Mit Wirkung ab 1. Januar 2025 hat die ESTV die Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten angepasst.
Pauschalsteuersätze ab 1. Januar 2025
Mit Wirkung ab 1. Januar 2025 hat die ESTV die Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten angepasst. Dies bewirkt auch eine Anpassung der Pauschalsteuersätze.
MWST-Saldosteuersätze ab 1. Januar 2024
Aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuersätze ab dem 1. Januar 2024 hat die ESTV die Verordnung über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten angepasst.
Pauschalsteuersätze ab 1. Januar 2024
In den Rechnungen gegenüber den Kunden muss die steuerpflichtige Person jedoch die Steuer zum gesetzlichen Steuersatz ausweisen.
Die geschuldete Steuer wird bei diesen Abrechnungsmethoden durch Multiplikation des Bruttoumsatzes, d. h. des Umsatzes einschliesslich Steuer, mit dem entsprechenden von der ESTV bewilligten Saldosteuersatz bzw. Pauschalsteuersatz berechnet.
Fragen und Antworten zu Saldosteuersätze (SSS) und Pauschalsteuersätze (PSS)
Webpublikationen
Gesetz und Verordnungen
Kontakt
Telefonische Anfragen
Abteilung Erhebung
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Abteilung Erhebung
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern