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MWST-Steuerpflicht

MWST-Pflicht abklären und MWST anmelden und abmelden, Bezugsteuer, Versandhandel, Sport

Mehrwertsteuer Onlinepflicht

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST online via ePortal abrechnen.

Mehrwertsteuerpflicht für Selbstständige und Unselbständige

Kurzinformation zur Steuerpflicht bei der MWST für selbstständige oder unselbstständige Tätigkeiten.

MWST-Pflicht abklären und MWST anmelden

Müssen Sie Ihr Unternehmen bei der MWST anmelden? Übermitteln Sie uns die Angaben Ihres Unternehmens direkt online.

Mehrwertsteuer abmelden (Löschung)

Melden Sie sich von der MWST ab, wenn die Bedingungen für die obligatorische Steuerpflicht nicht mehr erfüllt sind.

Bezugsteuer MWST

Dies ist eine Kurzinfo zur Steuerpflicht bei der Mehrwertsteuer zur Bezugsteuer.

MWST Steuerpflicht ausländische Unternehmen

Dies ist eine Kurzinfo zur Steuerpflicht bei der Mehrwertsteuer von ausländische Unternehmen

Versandhandel und Plattformbesteuerung

Die im Versandhandel tätigen ausländischen Unternehmen sind den Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gleichgestellt.

Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz/Sitz im Ausland

Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland können in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden.

Hier erhalten Sie einen kompakten Überblick zur MWST-Steuerpflicht.
Für detaillierte Angaben hilft die MWST-Info 02 Steuerpflicht und die MWST-Info 21 Neue Steuerpflichtige weiter.

Für die Anmeldung bei der MWST steht ihnen Anmeldung MWST zur Verfügung. Für Abmeldungen wählen Sie Abmeldung MWST.

Fragen und Antworten zur Steuerpflicht

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Abteilung Erhebung

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Abteilung Erhebung
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern