Medien und News
Willkommen bei der Medienstelle der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV. Die Kommunikation ESTV unterstützt Medienschaffende mit Medieninformationen im Steuerbereich auf Bundesebene. Aufgrund des Steuergeheimnisses in der Schweiz erteilen wir keine Auskünfte zu konkreten Steuerfällen. Medienschaffenden stehen Mediensprecher Adrian Grob und Nadine Ellis und Kommunikationsleiter Patrick Teuscher zur Verfügung: media(at)estv.admin.ch; +41 58 464 90 00.
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Für Medieninformationen des Eidgenössischen Finanzdepartements zum Thema Steuern wählen Sie bitte Medienmitteilungen des EFD.
Aufgrund des Steuergeheimnisses oder aufgrund von internationalen Abkommen unterliegen Medienauskünfte gewissen Restriktionen:
- Medienanfragen zu konkreten Steuerfällen können nur allgemein beantwortet werden, damit aufgrund des Steuergeheimnisses keine Rückschlüsse auf konkrete Fälle möglich sind.
- Medienanfragen zu konkreten Fällen von internationaler Steueramtshilfe unterliegen der Vertraulichkeitsklausel in den Doppelbesteuerungsabkommen und können nur in allgemeiner Form beantwortet werden.
Medienmitteilungen zu ESTV-Themen
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. April die Botschaft zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen verabschiedet. Damit setzt er eine Motion des Parlaments um, die eine Fortführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3,8 Prozent fordert. Der Bundesrat verzichtet darauf, dem Parlament einen Antrag auf Zustimmung zu stellen.
Bundesrat setzt Abschaffung des Eigenmietwerts auf 2029 in Kraft
An seiner Sitzung vom 1. April 2026 hat der Bundesrat beschlossen, die Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Damit entfällt auf selbstgenutztem Wohneigentum die Besteuerung des Eigenmietwerts. Gleichzeitig können die Kantone zur finanziellen Kompensation eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes
An seiner Sitzung vom 5. Dezember hat der Bundesrat Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage soll hauptsächlich zwei parlamentarische Vorstösse umsetzen: die Ausweitung der Plattformbesteuerung auf elektronische Dienstleistungen (Motion WAK-S 23.3012) und die Anpassungen bei der Besteuerung von Leistungskombinationen (Motion Engler 18.3235).
Steueroptimierung nach hohem Geldspielgewinn soll erschwert werden
Vernehmlassung zur Änderung der Besteuerung von hohen Geldspielgewinnen eröffnet. Mit der Gesetzesänderung soll nach einem hohen Geldspielgewinn die Möglichkeit eingeschränkt werden, durch einen Umzug in einen anderen Kanton Steuern zu optimieren. Deshalb sollen künftig Geldspielgewinne ab rund einer Million Franken am Wohnsitz zum Zeitpunkt des Gewinns besteuert werden, getrennt vom übrigen Einkommen. Der Bundesrat setzt damit eine vom Parlament überwiesene Motion um.
Publikationshinweis
Bericht in Erfüllung des Postulats 23.3132 Noser vom 14. März 2023 «Neuregelung der Mehrwertsteuer im Bereich der Gesundheit. Vereinfachung, Wettbewerbsneutralität und Entlastung der Konsumentinnen und Konsumenten».
News
Steuerpolitische Vorstösse und Initiativen
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die steuerpolitischen Vorstösse und Initiativen aktualisiert.
Neues ESTV-Portal
Ab dem 11. Mai bündelt das ESTV-Portal zahlreiche Onlineservices der ESTV in einer gemeinsamen Übersicht. Das ESTV-Portal verbindet Berechtigungen und Services aus dem ePortal an einem zentralen Ort. Schritt für Schritt überführt die ESTV die Onlineservices ins neue ESTV‑Portal.
Ergänzungssteuer: Zeitliche Anwendung und Ausübung von Wahlrechten der administrativen Leitlinie vom 5. Januar 2026 zum Side-by-Side Package
Die ESTV informiert über die zeitliche Anwendung der neuen Safe-Harbour-Regelungen im Rahmen der Mindestbesteuerung grosser multinationaler Unternehmensgruppen. In Bezug auf den anwendbaren Rechnungslegungsstandard für den Simplified ETR Safe Harbour wird auf Art. 9 Abs. 2 und 3 der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) verwiesen.
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Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Kommunikation
Eigerstrasse 65
3003 Bern