Medien und News
Willkommen bei der Medienstelle der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV. Die Kommunikation ESTV unterstützt Medienschaffende mit Medieninformationen im Steuerbereich auf Bundesebene. Aufgrund des Steuergeheimnisses in der Schweiz erteilen wir keine Auskünfte zu konkreten Steuerfällen. Medienschaffenden stehen Mediensprecher Adrian Grob und Nadine Ellis und Kommunikationsleiter Patrick Teuscher zur Verfügung: media(at)estv.admin.ch; +41 58 464 90 00.
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Für Medieninformationen des Eidgenössischen Finanzdepartements zum Thema Steuern wählen Sie bitte Medienmitteilungen des EFD.
Aufgrund des Steuergeheimnisses oder aufgrund von internationalen Abkommen unterliegen Medienauskünfte gewissen Restriktionen:
- Medienanfragen zu konkreten Steuerfällen können nur allgemein beantwortet werden, damit aufgrund des Steuergeheimnisses keine Rückschlüsse auf konkrete Fälle möglich sind.
- Medienanfragen zu konkreten Fällen von internationaler Steueramtshilfe unterliegen der Vertraulichkeitsklausel in den Doppelbesteuerungsabkommen und können nur in allgemeiner Form beantwortet werden.
Medienmitteilungen zu ESTV-Themen
Individualbesteuerung tritt 2032 in Kraft
Die Individualbesteuerung soll 2032 in Kraft treten. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 beschlossen. Mit dem Entscheid gewährt er den Kantonen die längstmögliche Frist für die Umsetzung.
Automatischer Informationsaustausch Schweiz–EU in Steuersachen: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Änderungsprotokoll
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 die Botschaft zum Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten verabschiedet. Das Abkommen wird an den revidierten OECD-Standard angepasst und enthält zudem neue Bestimmungen zur Amtshilfe bei der Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden stimmt der Vorlage zu.
Bundesrat setzt administrative Entlastung für Unternehmen im Steuerbereich um
Der Bundesrat will Unternehmen in verschiedenen Bereichen administrativ entlasten und damit den Wirtschaftsstandort Schweiz weiter stärken. An seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 hat er dazu zwei Vernehmlassungen zu mehreren Vereinfachungen im Steuerbereich eröffnet.
Verlängerung der Ausnahmebestimmungen für Too-big-to-fail-Instrumente bei der Verrechnungssteuer bis Ende 2031
Die Ausnahmebestimmungen für Too-big-to-fail-Instrumente (TBTF-Instrumente) bei der Verrechnungssteuer werden erneut befristet verlängert.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. April die Botschaft zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen verabschiedet. Damit setzt er eine Motion des Parlaments um, die eine Fortführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3,8 Prozent fordert. Der Bundesrat verzichtet darauf, dem Parlament einen Antrag auf Zustimmung zu stellen.
News
Überarbeitete technische Wegleitung Automatischer Informationsaustausch (AIA)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat die technische Wegleitung zum Gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandard für Informationen über Finanzkonten («GMS» oder «CRS») aktualisiert, um die neuen Meldeanforderungen aufgrund der Revision des CRS, die in der Schweiz seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist, zu berücksichtigen. Die neue Version präzisiert insbesondere die technischen Anforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung des CRS XML-Schemas 3.0 der OECD. Das CRS XML-Schema 3.0 ist ab dem 1. Januar 2027 zu verwenden.
Steuerentlastungen für Jordanien
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat die Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens (Ausmass der Entlastungen) betreffend Jordanien publiziert.
Kurslisten (ICTax)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Kurslisten sowie die Listen Gratisaktien 2024, 2025 und 2026 aktualisiert.
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Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
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Eigerstrasse 65
3003 Bern