Änderungen bei der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2025
Seit dem 1.1.2025 sind das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz, die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung und diverse weitere wichtige Änderungen in Kraft.
Jährliche Abrechnung
Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 auf Antrag hin die Mehrwertsteuer jährlich abrechnen.
Saldosteuersatzmethode
Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen ab 1. Januar 2025 zur Saldosteuersatzmethode
Pauschalsteuersatzmethode
Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen ab 1. Januar 2025 zur Pauschalsteuersatzmethode
Elektronische Plattformen
Personen, die den Verkauf von Gegenständen über elektronische Plattformen (oder eine sonstige elektronische Schnittstelle) sollen in die Erhebung der Mehrwertsteuer einbezogen werden.
Subventionen
Ab dem 1. Januar 2025 ist für die Mehrwertsteuer entscheidend, ob das Gemeinwesen den Geldfluss ausdrücklich als Subvention bezeichnet
Mehrwertsteuer Onlinepflicht
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST online via ePortal abrechnen.
Die mit den Gesetzes- und Verordnungsänderungen zusammenhängenden Entwürfe der Verwaltungspraxis wurden publiziert: Mwst-Webpublikationen
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Abteilung Erhebung MWST
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Abteilung Erhebung
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern