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Änderungen bei der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2025

Seit dem 1.1.2025 sind das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz, die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung und diverse weitere wichtige Änderungen in Kraft.

Jährliche Abrechnung

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 auf Antrag hin die Mehrwertsteuer jährlich abrechnen.

Saldosteuersatzmethode

Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen ab 1. Januar 2025 zur Saldosteuersatzmethode

Pauschalsteuersatzmethode

Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen ab 1. Januar 2025 zur Pauschalsteuersatzmethode

Elektronische Plattformen

Personen, die den Verkauf von Gegenständen über elektronische Plattformen (oder eine sonstige elektronische Schnittstelle) sollen in die Erhebung der Mehrwertsteuer einbezogen werden.

Subventionen

Ab dem 1. Januar 2025 ist für die Mehrwertsteuer entscheidend, ob das Gemeinwesen den Geldfluss ausdrücklich als Subvention bezeichnet

Mehrwertsteuer Onlinepflicht

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST online via ePortal abrechnen.

Die mit den Gesetzes- und Verordnungsänderungen zusammenhängenden Entwürfe der Verwaltungspraxis wurden publiziert: Mwst-Webpublikationen

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Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung MWST
Abteilung Erhebung
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern