Wehrpflichtersatzabgabe (WPE)
Hier finden Sie alles zur Wehrpflichtersatzabgabe (WPE), von Abgabepflicht, Abgabedauer und Ermässigung über Kontakte zu kantonalen Wehrpflichtersatzabgabestellen bis hin zum Fremdwährungskurs für die Berechnung der Abgabe.
Die Wehrpflichtersatzabgabe wird unter Aufsicht des Bundes von den Kantonen erhoben. Zuständig für Veranlagung und Bezug ist die Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe des Kantons, in dem der Ersatzpflichtige am 31. Dezember des Ersatzjahres militärisch oder zivildienstlich angemeldet ist oder wohnt.
Für Fragen zu ausstehenden Wehrpflichtersatzabgaben ist der Wohnkanton zuständig. Den Kontakt finden Sie hier: Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe.
Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen
Erklärungen zu Voraussetzung, Bedingung, Ausgestaltung, Vorgehen
Bestätigung der Militärdienstwilligkeit
Formular "Bestätigung der Militärdienstwilligkeit"
Gesetzliche Grundlagen der Wehrpflichtersatzabgabe
Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen zur schweizerischen Wehrpflichtersatzabgabe
Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe
Hier finden Sie die Kontakte der Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe
Jahresmittelkurse
Kurse zum Umrechnen der in ausländischer Währung erzielten Einkünfte für die Veranlagung der Ersatzabgabe
Wehrpflichtersatzabgabe erklärt
Wehrpflichtersatzabgabe kurz erklärt
Weisungen der ESTV zur WPE
Geschützter Bereich für die kantonalen Wehrpflichtersatzabgabestellen
Mitteilungen
Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen und Informationen der ESTV.
Fragen und Antworten zur Wehrpflichtersatzabgabe
News
Amtshilfe nach FATCA: FATCA-Gruppenersuchen gemäss Artikel 12 Absatz 1 FATCA-Gesetz und Schlussverfügungen gemäss Artikel 5 Ziffer 3 litera b FATCA-Abkommen
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat FATCA-Gruppenersuchen gemäss Artikel 12 Absatz 1 FATCA-Gesetz und Schlussverfügungen gemäss Artikel 5 Ziffer 3 litera b FATCA-Abkommen publiziert.
Informationsaustausch mit 113 Staaten zu rund 4 Millionen Finanzkonten
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat im Jahr 2026 mit 113 Staaten Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. Der Austausch erfolgte im Rahmen des globalen Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA).
Aktualisierung der Dossiers Steuerinformationen «Subjektive Steuerpflicht»
Der Artikel «Subjektive Steuerpflicht» aus dem Dossier Steuerinformationen ist aktualisiert worden. Der Text erläutert die Unterschiede zwischen der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht der natürlichen sowie juristischen Personen auf Bundes- und Kantonsebene. Zudem geht er auf die Ausnahmen von der subjektiven Steuerpflicht ein.
Kontakt
Für Fragen zu ausstehenden Wehrpflichtersatzabgaben ist der Wohnkanton zuständig. Den Kontakt finden Sie hier: Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Wehrpflichtersatzabgabe WPE
Eigerstrasse 65
3003 Bern