Wehrpflichtersatzabgabe (WPE)
Hier finden Sie alles zur Wehrpflichtersatzabgabe (WPE), von Abgabepflicht, Abgabedauer und Ermässigung über Kontakte zu kantonalen Wehrpflichtersatzabgabestellen bis hin zum Fremdwährungskurs für die Berechnung der Abgabe.
Die Wehrpflichtersatzabgabe wird unter Aufsicht des Bundes von den Kantonen erhoben. Zuständig für Veranlagung und Bezug ist die Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe des Kantons, in dem der Ersatzpflichtige am 31. Dezember des Ersatzjahres militärisch oder zivildienstlich angemeldet ist oder wohnt.
Für Fragen zu ausstehenden Wehrpflichtersatzabgaben ist der Wohnkanton zuständig. Den Kontakt finden Sie hier: Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe.
Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen
Erklärungen zu Voraussetzung, Bedingung, Ausgestaltung, Vorgehen
Bestätigung der Militärdienstwilligkeit
Formular "Bestätigung der Militärdienstwilligkeit"
Gesetzliche Grundlagen der Wehrpflichtersatzabgabe
Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen zur schweizerischen Wehrpflichtersatzabgabe
Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe
Hier finden Sie die Kontakte der Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe
Jahresmittelkurse
Kurse zum Umrechnen der in ausländischer Währung erzielten Einkünfte für die Veranlagung der Ersatzabgabe
Wehrpflichtersatzabgabe erklärt
Wehrpflichtersatzabgabe kurz erklärt
Weisungen der ESTV zur WPE
Geschützter Bereich für die kantonalen Wehrpflichtersatzabgabestellen
Mitteilungen
Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen und Informationen der ESTV.
Fragen und Antworten zur Wehrpflichtersatzabgabe
News
Überarbeitete technische Wegleitung Automatischer Informationsaustausch (AIA)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat die technische Wegleitung zum Gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandard für Informationen über Finanzkonten («GMS» oder «CRS») aktualisiert, um die neuen Meldeanforderungen aufgrund der Revision des CRS, die in der Schweiz seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist, zu berücksichtigen. Die neue Version präzisiert insbesondere die technischen Anforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung des CRS XML-Schemas 3.0 der OECD. Das CRS XML-Schema 3.0 ist ab dem 1. Januar 2027 zu verwenden.
Steuerentlastungen für Jordanien
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat die Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens (Ausmass der Entlastungen) betreffend Jordanien publiziert.
Individualbesteuerung tritt 2032 in Kraft
Die Individualbesteuerung soll 2032 in Kraft treten. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 beschlossen. Mit dem Entscheid gewährt er den Kantonen die längstmögliche Frist für die Umsetzung.
Kontakt
Für Fragen zu ausstehenden Wehrpflichtersatzabgaben ist der Wohnkanton zuständig. Den Kontakt finden Sie hier: Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Wehrpflichtersatzabgabe WPE
Eigerstrasse 65
3003 Bern