Wehrpflichtersatzabgabe (WPE)
Hier finden Sie alles zur Wehrpflichtersatzabgabe (WPE), von Abgabepflicht, Abgabedauer und Ermässigung über Kontakte zu kantonalen Wehrpflichtersatzabgabestellen bis hin zum Fremdwährungskurs für die Berechnung der Abgabe.
Die Wehrpflichtersatzabgabe wird unter Aufsicht des Bundes von den Kantonen erhoben. Zuständig für Veranlagung und Bezug ist die Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe des Kantons, in dem der Ersatzpflichtige am 31. Dezember des Ersatzjahres militärisch oder zivildienstlich angemeldet ist oder wohnt.
Für Fragen zu ausstehenden Wehrpflichtersatzabgaben ist der Wohnkanton zuständig. Den Kontakt finden Sie hier: Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe.
Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen
Erklärungen zu Voraussetzung, Bedingung, Ausgestaltung, Vorgehen
Bestätigung der Militärdienstwilligkeit
Formular "Bestätigung der Militärdienstwilligkeit"
Gesetzliche Grundlagen der Wehrpflichtersatzabgabe
Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen zur schweizerischen Wehrpflichtersatzabgabe
Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe
Hier finden Sie die Kontakte der Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe
Jahresmittelkurse
Kurse zum Umrechnen der in ausländischer Währung erzielten Einkünfte für die Veranlagung der Ersatzabgabe
Wehrpflichtersatzabgabe erklärt
Wehrpflichtersatzabgabe kurz erklärt
Weisungen der ESTV zur WPE
Geschützter Bereich für die kantonalen Wehrpflichtersatzabgabestellen
Mitteilungen
Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen und Informationen der ESTV.
Fragen und Antworten zur Wehrpflichtersatzabgabe
News
Aktualisierung der Dossiers Steuerinformationen «Unterschied zwischen Steuern und anderen öffentlichen Abgaben»
Der Artikel «Unterschied zwischen Steuern und anderen öffentlichen Abgaben» aus dem Dossier Steuerinformationen ist aktualisiert worden. Der Text erklärt den Unterschied zwischen Steuern und Kausalabgaben. Er geht zudem kurz auf die verschiedenen Unterkategorien der Kausalabgaben ein.
MWST: Publikation der Entwürfe der Praxisfestlegungen der Hauptabteilung MWST
Heute wurde ein Entwurf zur Mehrwertsteuer-Praxis auf der Internetseite aufgeschaltet. Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 1. September 2026. Der Entwurf bleibt jedoch auch nach der Praxis-Konsultation aufgeschaltet.
Kurslisten (ICTax)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Kurslisten sowie die Listen Gratisaktien 2024, 2025 und 2026 aktualisiert.
Kontakt
Für Fragen zu ausstehenden Wehrpflichtersatzabgaben ist der Wohnkanton zuständig. Den Kontakt finden Sie hier: Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Wehrpflichtersatzabgabe WPE
Eigerstrasse 65
3003 Bern