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Sicherheitswarnung

Achtung ─ Phishing-Versuch!

Aktualisiert am 22. Sept. 2026

Derzeit werden mehrere betrügerische E-Mails versendet, die vorgeben, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu stammen. Wir möchten Sie daran erinnern, dass die offiziellen E-Mail-Adressen der Eidgenössischen Steuerverwaltung immer auf @admin.ch oder auf eine Subdomain von @***.admin.ch enden. Zu den identifizierten betrügerischen Adressen gehören insbesondere Adressen mit @miumg.edu.gt sowie *kundenportal@hilfe-kundendienst.ch. Diese Liste ist jedoch nicht vollständig. Bitte ignorieren Sie diese Nachrichten, klicken Sie nicht auf eventuelle Links und öffnen Sie keine Anhänge. Vielen Dank für Ihre Wachsamkeit.

Wehrpflichtersatzabgabe (WPE)

Hier finden Sie alles zur Wehrpflichtersatzabgabe (WPE), von Abgabepflicht, Abgabedauer und Ermässigung über Kontakte zu kantonalen Wehrpflichtersatzabgabestellen bis hin zum Fremdwährungskurs für die Berechnung der Abgabe.
 
Die Wehrpflichtersatzabgabe wird unter Aufsicht des Bundes von den Kantonen erhoben. Zuständig für Veranlagung und Bezug ist die Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe des Kantons, in dem der Ersatzpflichtige am 31. Dezember des Ersatzjahres militärisch oder zivildienstlich angemeldet ist oder wohnt.

Für Fragen zu ausstehenden Wehrpflichtersatzabgaben ist der Wohnkanton zuständig. Den Kontakt finden Sie hier: Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe.

Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen

Erklärungen zu Voraussetzung, Bedingung, Ausgestaltung, Vorgehen

Bestätigung der Militärdienstwilligkeit

Formular "Bestätigung der Militärdienstwilligkeit"

Gesetzliche Grundlagen der Wehrpflichtersatzabgabe

Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen zur schweizerischen Wehrpflichtersatzabgabe

Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe

Hier finden Sie die Kontakte der Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe

Jahresmittelkurse

Kurse zum Umrechnen der in ausländischer Währung erzielten Einkünfte für die Veranlagung der Ersatzabgabe

Wehrpflichtersatzabgabe erklärt

Wehrpflichtersatzabgabe kurz erklärt

Weisungen der ESTV zur WPE

Geschützter Bereich für die kantonalen Wehrpflichtersatzabgabestellen

Mitteilungen

Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen und Informationen der ESTV.

Fragen und Antworten zur Wehrpflichtersatzabgabe

News

16. Oktober 2026

Amtshilfe nach FATCA: FATCA-Gruppenersuchen gemäss Artikel 12 Absatz 1 FATCA-Gesetz und Schlussverfügungen gemäss Artikel 5 Ziffer 3 litera b FATCA-Abkommen

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat FATCA-Gruppenersuchen gemäss Artikel 12 Absatz 1 FATCA-Gesetz und Schlussverfügungen gemäss Artikel 5 Ziffer 3 litera b FATCA-Abkommen publiziert.

15. Oktober 2026

Informationsaustausch mit 113 Staaten zu rund 4 Millionen Finanzkonten

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat im Jahr 2026 mit 113 Staaten Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. Der Austausch erfolgte im Rahmen des globalen Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA).

15. Oktober 2026

Aktualisierung der Dossiers Steuerinformationen «Subjektive Steuerpflicht»

Der Artikel «Subjektive Steuerpflicht» aus dem Dossier Steuerinformationen ist aktualisiert worden. Der Text erläutert die Unterschiede zwischen der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht der natürlichen sowie juristischen Personen auf Bundes- und Kantonsebene. Zudem geht er auf die Ausnahmen von der subjektiven Steuerpflicht ein.

Kontakt

Für Fragen zu ausstehenden Wehrpflichtersatzabgaben ist der Wohnkanton zuständig. Den Kontakt finden Sie hier: Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

+41 58 462 74 53

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Wehrpflichtersatzabgabe WPE
Eigerstrasse 65
3003 Bern