Wehrpflichtersatzabgabe (WPE)
Hier finden Sie alles zur Wehrpflichtersatzabgabe (WPE), von Abgabepflicht, Abgabedauer und Ermässigung über Kontakte zu kantonalen Wehrpflichtersatzabgabestellen bis hin zum Fremdwährungskurs für die Berechnung der Abgabe.
Die Wehrpflichtersatzabgabe wird unter Aufsicht des Bundes von den Kantonen erhoben. Zuständig für Veranlagung und Bezug ist die Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe des Kantons, in dem der Ersatzpflichtige am 31. Dezember des Ersatzjahres militärisch oder zivildienstlich angemeldet ist oder wohnt.
Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen
Erklärungen zu Voraussetzung, Bedingung, Ausgestaltung, Vorgehen
Bestätigung der Militärdienstwilligkeit
Formular "Bestätigung der Militärdienstwilligkeit"
Gesetzliche Grundlagen der Wehrpflichtersatzabgabe
Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen zur schweizerischen Wehrpflichtersatzabgabe
Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe
Hier finden Sie die Kontakte der Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe
Jahresmittelkurse
Kurse zum Umrechnen der in ausländischer Währung erzielten Einkünfte für die Veranlagung der Ersatzabgabe
Wehrpflichtersatzabgabe erklärt
Wehrpflichtersatzabgabe kurz erklärt
Weisungen der ESTV zur WPE
Geschützter Bereich für die kantonalen Wehrpflichtersatzabgabestellen
Mitteilungen
Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen und Informationen der ESTV.
Fragen und Antworten zur Wehrpflichtersatzabgabe
News
Bundesrat setzt Abschaffung des Eigenmietwerts auf 2029 in Kraft
An seiner Sitzung vom 1. April 2026 hat der Bundesrat beschlossen, die Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Damit entfällt auf selbstgenutztem Wohneigentum die Besteuerung des Eigenmietwerts. Gleichzeitig können die Kantone zur finanziellen Kompensation eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen.
Kurslisten (ICTax)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Kurslisten sowie die Listen Gratisaktien 2025 aktualisiert.
Steuerentlastungen für Brasilien
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat die Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens (Ausmass der Entlastungen) betreffend Brasilien aktualisiert.
Kontakt
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Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Wehrpflichtersatzabgabe WPE
Eigerstrasse 65
3003 Bern