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Wehrpflichtersatzabgabe (WPE)

Hier finden Sie alles zur Wehrpflichtersatzabgabe (WPE), von Abgabepflicht, Abgabedauer und Ermässigung über Kontakte zu kantonalen Wehrpflichtersatzabgabestellen bis hin zum Fremdwährungskurs für die Berechnung der Abgabe.
 
Die Wehrpflichtersatzabgabe wird unter Aufsicht des Bundes von den Kantonen erhoben. Zuständig für Veranlagung und Bezug ist die Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe des Kantons, in dem der Ersatzpflichtige am 31. Dezember des Ersatzjahres militärisch oder zivildienstlich angemeldet ist oder wohnt.

Für Fragen zu ausstehenden Wehrpflichtersatzabgaben ist der Wohnkanton zuständig. Den Kontakt finden Sie hier: Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe.

Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen

Erklärungen zu Voraussetzung, Bedingung, Ausgestaltung, Vorgehen

Bestätigung der Militärdienstwilligkeit

Formular "Bestätigung der Militärdienstwilligkeit"

Gesetzliche Grundlagen der Wehrpflichtersatzabgabe

Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen zur schweizerischen Wehrpflichtersatzabgabe

Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe

Hier finden Sie die Kontakte der Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe

Jahresmittelkurse

Kurse zum Umrechnen der in ausländischer Währung erzielten Einkünfte für die Veranlagung der Ersatzabgabe

Wehrpflichtersatzabgabe erklärt

Wehrpflichtersatzabgabe kurz erklärt

Weisungen der ESTV zur WPE

Geschützter Bereich für die kantonalen Wehrpflichtersatzabgabestellen

Mitteilungen

Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen und Informationen der ESTV.

Fragen und Antworten zur Wehrpflichtersatzabgabe

News

11. Mai 2026

Die ESTV bündelt die wichtigsten Onlineservices im ESTV-Portal

Seit heute ist das neue ESTV-Portal verfügbar. Es vereint zahlreiche Onlineservices der ESTV zentral in einer Übersicht. Berechtigungen und Services sind neu an einem Ort gebündelt und einfacher zugänglich.

6. Mai 2026

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Mindestbesteuerungsverordnung

An seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Änderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung eröffnet. Er setzt damit zwei gleichlautende parlamentarische Motionen um. Diese verlangen, eine administrative Leitlinie der OECD ein Jahr später als international vorgesehen anzuwenden.

4. Mai 2026

Kurslisten (ICTax)

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Kurslisten sowie die Listen Gratisaktien 2025 und 2026 aktualisiert.

Kontakt

Für Fragen zu ausstehenden Wehrpflichtersatzabgaben ist der Wohnkanton zuständig. Den Kontakt finden Sie hier: Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

+41 58 462 74 53

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Wehrpflichtersatzabgabe WPE
Eigerstrasse 65
3003 Bern