Wehrpflichtersatzabgabe (WPE)
Hier finden Sie alles zur Wehrpflichtersatzabgabe (WPE), von Abgabepflicht, Abgabedauer und Ermässigung über Kontakte zu kantonalen Wehrpflichtersatzabgabestellen bis hin zum Fremdwährungskurs für die Berechnung der Abgabe.
Die Wehrpflichtersatzabgabe wird unter Aufsicht des Bundes von den Kantonen erhoben. Zuständig für Veranlagung und Bezug ist die Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe des Kantons, in dem der Ersatzpflichtige am 31. Dezember des Ersatzjahres militärisch oder zivildienstlich angemeldet ist oder wohnt.
Für Fragen zu ausstehenden Wehrpflichtersatzabgaben ist der Wohnkanton zuständig. Den Kontakt finden Sie hier: Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe.
Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen
Erklärungen zu Voraussetzung, Bedingung, Ausgestaltung, Vorgehen
Bestätigung der Militärdienstwilligkeit
Formular "Bestätigung der Militärdienstwilligkeit"
Gesetzliche Grundlagen der Wehrpflichtersatzabgabe
Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen zur schweizerischen Wehrpflichtersatzabgabe
Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe
Hier finden Sie die Kontakte der Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe
Jahresmittelkurse
Kurse zum Umrechnen der in ausländischer Währung erzielten Einkünfte für die Veranlagung der Ersatzabgabe
Wehrpflichtersatzabgabe erklärt
Wehrpflichtersatzabgabe kurz erklärt
Weisungen der ESTV zur WPE
Geschützter Bereich für die kantonalen Wehrpflichtersatzabgabestellen
Mitteilungen
Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen und Informationen der ESTV.
Fragen und Antworten zur Wehrpflichtersatzabgabe
News
Aktualisierung der Dossiers Steuerinformationen «Vermögenssteuer natürlicher Personen»
Der Artikel «Vermögenssteuer natürlicher Personen» aus dem Dossier Steuerinformationen ist aktualisiert worden. Der Text gibt einen Überblick über die Veranlagung und Erhebung der Vermögenssteuer in den Kantonen.
Rundschreiben «Ausgleich der Folgen der kalten Progression sowie Zinssätze bei der direkten Bundessteuer für das Jahr 2027»
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Rundschreiben «Ausgleich der Folgen der kalten Progression sowie Zinssätze bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2027» publiziert. Seit dem letzten Ausgleich der kalten Progression beträgt die Teuerung 0,47 Prozent. Der Ausgleich der kalten Progression führt zu Anpassungen bei allen Tarifstufen. Die Anpassung gilt ab dem Steuerjahr 2027. Die Zinssätze bei der direkten Bundessteuer bleiben für das Steuerjahr 2027 unverändert: Verzugs- und Rückerstattungszins 4,0 Prozent, Vergütungszins für Vorauszahlungen 0,0 Prozent.
Keine Änderung der Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern, -abgaben und -sanktionen für 2027
Für das Kalenderjahr 2027 bleiben die Zinssätze unverändert:· Der Verzugszins und der Vergütungszins auf Rückerstattungen betragen weiterhin 4.00%.· Der Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer bleibt bei 0.00%.Da sich für 2027 keine Änderung ergibt, ist keine Anpassung der Verordnung des EFD über die Verzugs- und Vergütungszinssätze auf Abgaben, Steuern und Sanktionen (SR 631.014) erforderlich.Die Zinssätze betreffen Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Automobilsteuer, Mineralölsteuer, Steuer auf gebrannten Wassern, Zoll, Stempelabgaben, leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, CO2-Abgabe, Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, Ergänzungssteuer zum Zweck der Mindestbesteuerung grosser multinationaler Unternehmensgruppen und Sanktionen nach der CO2-Gesetzgebung.
Kontakt
Für Fragen zu ausstehenden Wehrpflichtersatzabgaben ist der Wohnkanton zuständig. Den Kontakt finden Sie hier: Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe.
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Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Wehrpflichtersatzabgabe WPE
Eigerstrasse 65
3003 Bern