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Wehrpflichtersatzabgabe (WPE)

Hier finden Sie alles zur Wehrpflichtersatzabgabe (WPE), von Abgabepflicht, Abgabedauer und Ermässigung über Kontakte zu kantonalen Wehrpflichtersatzabgabestellen bis hin zum Fremdwährungskurs für die Berechnung der Abgabe.
 
Die Wehrpflichtersatzabgabe wird unter Aufsicht des Bundes von den Kantonen erhoben. Zuständig für Veranlagung und Bezug ist die Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe des Kantons, in dem der Ersatzpflichtige am 31. Dezember des Ersatzjahres militärisch oder zivildienstlich angemeldet ist oder wohnt.

Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen

Erklärungen zu Voraussetzung, Bedingung, Ausgestaltung, Vorgehen

Bestätigung der Militärdienstwilligkeit

Formular "Bestätigung der Militärdienstwilligkeit"

Gesetzliche Grundlagen der Wehrpflichtersatzabgabe

Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen zur schweizerischen Wehrpflichtersatzabgabe

Kontakte Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe

Hier finden Sie die Kontakte der Kantone zur Wehrpflichtersatzabgabe

Jahresmittelkurse

Kurse zum Umrechnen der in ausländischer Währung erzielten Einkünfte für die Veranlagung der Ersatzabgabe

Wehrpflichtersatzabgabe erklärt

Wehrpflichtersatzabgabe kurz erklärt

Weisungen der ESTV zur WPE

Geschützter Bereich für die kantonalen Wehrpflichtersatzabgabestellen

Mitteilungen

Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen und Informationen der ESTV.

Fragen und Antworten zur Wehrpflichtersatzabgabe

News

1. April 2026

Bundesrat setzt Abschaffung des Eigenmietwerts auf 2029 in Kraft

An seiner Sitzung vom 1. April 2026 hat der Bundesrat beschlossen, die Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Damit entfällt auf selbstgenutztem Wohneigentum die Besteuerung des Eigenmietwerts. Gleichzeitig können die Kantone zur finanziellen Kompensation eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen.

30. März 2026

Kurslisten (ICTax)

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Kurslisten sowie die Listen Gratisaktien 2025 aktualisiert.

26. März 2026

Steuerentlastungen für Brasilien

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat die Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens (Ausmass der Entlastungen) betreffend Brasilien aktualisiert.

Kontakt

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.

+41 58 462 74 53

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Wehrpflichtersatzabgabe WPE
Eigerstrasse 65
3003 Bern