Auf dieser Seite finden Sie Antragsformulare für die Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer (VST) auf Dividenden und Zinsen für Antragsteller mit Ansässigkeit im Ausland.
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Der Eingang von Anträgen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer wird nicht bestätigt. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs erledigt und die Bearbeitungsfrist kann je nach Eingangsmenge und Qualität der Anträge mehrere Monate dauern. Wir bitten Sie angesichts der rund 300 000 jährlich zu prüfenden Anträgen um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis.
Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer für Antragsteller mit Wohnsitz im Ausland (Formular 25A) (QDF, 96 kB, 17.05.2022)Wer kann mit diesem Formular die Rückerstattung geltend machen?
Ausländische Inhaber von Anteilen an einem schweizerischen Anlagefonds, sofern dessen Erträge zu mindestens 80 Prozent ausländischen Quellen entstammen (Art. 27 VStG). Die Inhaber solcher Anteile haben Anspruch auf Rückerstattung der zu ihren Lasten abgezogenen Verrechnungssteuer, wenn sie bei Fälligkeit der steuerbaren Leistung das Recht zur Nutzung der den besteuerten Ertrag abwerfenden Anlagefonds-Anteile besassen (Art. 21 VStG) und wenn sie in der Schweiz weder ihren Wohnsitz hatten noch infolge blossen Aufenthalts zur Entrichtung von Einkommens- oder Vermögenssteuern verpflichtet waren (Art. 22 VStG).
Kontakt
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Abteilung Rückerstattung DVS
Eidg. Steuerverwaltung ESTV
Hauptabteilung DVS
Eigerstrasse 65
3003 Bern
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Letzte Änderung 24.05.2022